Hallo zusammen ,
wir haben unser Auto im Internet ausgeschrieben, innerhalb von wenigen Sekunden hatten wir den ersten Anrufer und haben das Auto auch an diesen für 600,00 EUR verkauft. Er wollte, dass wir gleich auf seiner Internetseite einen Kaufvertrag abschließen.
In diesen Vertrag ist das Auto angegeben, der Preis und den Abgabetermin ( 24.01.2015). Darunter habe ich unterschrieben und Ihm den Vertrag zukommen lassen.
Unter Sondervereinbarungen steht folgender Text :
Dieser Vertrag ist bindend für beide Parteien und gültig, Rücktritt ausgeschlossen, der Verkäufer erklärt das dieses Fahrzeug sein Eigentum ist und kein Recht dritter drauf hat. Nach der Übergabe gibt es keine Garantie oder Gewährleistung für das Gebraucht Fahrzeug. Es handelt sich um ein Fahrzeug mit vorhandenen deutschen Kfz-Brief und Schein. Änderungswünsche hinsichtlich des Abholtermins sollten beiderseits ausschließlich per E-Mail und unter Verwendung der bisherigen Absenderdaten mitgeteilt bzw.vereinbart werden.
Meine Frage ist nun folgende:
Ich habe schon öfters jetzt gelesen das diese Käufer gar nicht erscheinen. Es soll aber Betrugsfälle gegeben haben, in denen dann der Verkäufer das Auto anderweitig verkauft hat da er vom potentiellen Käufer nichts mehr hörte. Ein paar Tage später dann hat sich dieser potentielle Käufer aber wieder gemeldet und wollte das bereits verkaufte Auto haben da er nun einen Kunden für das Auto hat. Da das Auto weg war wollte er Schadensersatz haben da er das Auto bereits weiterverkauft hat..
Meine Frage nun , bricht der Vertrag wenn er nicht wie im Kaufvertrag steht am 24.01.2015 erschein ? Kann ich dann das Auto anderweitig verkaufen oder auf was muss ich dann achten ?
Ich kann ja nicht das Auto ewig daheim stehen lassen nur weil der sich evtl. nochmal meldet…