Welche Rechte hat ein Prokurist?
Zur Sachlage: Unser Geschäftsführer versteht sich sehr gut, auch privat, mit einem jungen Mitarbeiter. Diesem hat er nun zu seiner Entlastung Prokura erteilt. Ist dieser junge Mitarbeiter, eine ungelernte Kraft (keine abgeschlossene Ausbildung), nun auch befugt, uns älteren gelernten Leuten Weisungen zu erteilen?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
6 Antworten
Klar, es hat nichts zu sagen, ob Du älter bist. Wenn er Dein Vorgesetzter ist, hat er Dir was zu sagen.
Vielleicht der Anfang vom Ende. Es ist aber durchaus normal, dass Du mit zunehmendem Alter auch einen jüngeren Chef haben kannst.
Ob er Weisungen erteilen kann, regelt die interne Organisation. Eine Prokura ist erst einmal nichts anderes als eine spezielle Art der Vollmacht, die in das Handelsregister eingetragen wird.
Prokura hat mehr mit den Geschäften zu tun, eher weniger mit der Organisation der Betriebsabläufe. Aber wenn der Chef sagt, der neue darf euch anleiten, dann darf der das.
Ist dieser junge Mitarbeiter, eine ungelernte Kraft (keine abgeschlossene Ausbildung), nun auch befugt, uns älteren gelernten Leuten Weisungen zu erteilen?
Gibt's bei euch keinen Organisationsplan? Daraus müsste hervorgehen, welche Stellen wem gegenüber weisungsbefugt bzw. -gebunden sind.
Mit Alter oder formaler Qualifikation hat das primär nichts zu tun.
Die Projura ist eine Vertretungsberechtigung der Gesellschaft nach außen! Also könnte der besagte Mitarbeiter im Namen der Firma Verträge abschließen. Einen Einfluss auf Eure interne Organisation ergibt sich daraus aber nicht automatisch.
Na wunderbar! Der Schnösel ist eben mal so alt, wie ich im Beruf arbeite, hat zwei nicht beendete Ausbildungen. Muss ich als Facharbeiter mir von einer ungelernten Hilfskraft etwas sagen lassen? Der Bock wird Gärtner.
Danke für deine Antwort!