Leiharbeit - Wer ist mein Chef?
Hallo zusammen. Ich bin bei einer Leihfirma beachäftigt, verdiene gutes Geld und bin zufrieden. Eigentlich habe ich mit der Leihfirma wenig zu tun. Da bin ich auch nicht traurig drum. Jetzt ist es aber so, das ich ab und an mal was zu klären hab (Urlaub, Krankmeldung, Sicherheitsunterweisung etc.....) dort gerate ich immer an den für meine Entleihfirma zuständigen Mitarbeiter. Dieser ist um es mal direkt zu sagen, ein ziemliches A** Er führt sich auf wie ein Chef und wie er mit den Leuten umgeht ist nicht ok. Viele Kollegen von mir sind mit dem auch schon aneinander geraten. Jedesmal wenn man mit ihm telefoniert, gibt er einem durch seinen Ton und Ausdrucksweise das Gefühl mam sei nichts wert. So als ob ich ein Sklave wär. Jetzt ist es aber so, das ich durch meinen Einsatz bei einem Betrieb sein Gehalt mitverdiene. Er sitzt nur in der Leihfirma und meint er wärs. Meine Frage ist nun folgende: Wer ist befugt so mit mir zu reden? Bzw. Dürfte dies? Eigentlich nur der Geschäftsführer der Leihfirma oder? Der ausm Büro ist rein rechtlich mein Arbeitskollege, weil wir ja bei der selben Firma (Leihfirma) angestellt sind. Sehe ich das richtig, oder was meint ihr? Vielen Dank
7 Antworten
Hi! Meine Meinung: disziplinarisch ist die Leiharbeitsfirma für Dich zuständig - dort bist Du angestellt. Ob der Mensch von dem Du schreibst die Person ist, kann ich nicht beurteilen vermute aber ja. Von daher musst Du alle Themen die personalrechtlicher Natur sind dort verhackstücken.
Fachlich vorgesetzt ist der Bereichs- oder Abteilungsleiter der Gastfirma, für die Du eingesetzt bist. Allerdings übt die Gastfirma auch das Hausrecht aus, d.h. sie könnte Dir den Zutritt verbieten, wenn Du Dir was zu Schulden kommen liesest aber sie könnte Dir z.B. nicht kündigen.
Über die Führungsqualität des Menschen in der Leiharbeitsfirma kann man anscheinend streiten, aber das müsstest Du im Zweifel über dessen Vorgesetzten ausfechten.
So meine Einschätzung. Gruss
Dein Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma. Sie ist der Verleiher und der Betrieb in dem Du arbeitest ist der Entleiher.
Der ausm Büro ist rein rechtlich mein Arbeitskollege, weil wir ja bei der selben Firma (Leihfirma) angestellt sind.
Nein das ist nicht richtig. Weisungsbefugt in der Zeitarbeitsfirma sind die Personen, die der Chef der ZF beauftragt.
Wir haben einen Geschäftsführer und eine Prokuristin. Alle anderen sind mmn. nicht weisungsbefugt.
Du bist bei der Leihfirma angestellt, also sitzt dein Chef auch dort.
Weisungsbefugt sind aber auch die dazu beauftragten Personen bei der Entleihfirma. Schließlich arbeitest du ja auch bei denen und die müssen dir ja sagen, was du wie machen sollst.
Der Ton sollte natürlich eher kollegial sein und dazu kannst du dich bei der Leihfirma oder deinen Vorgesetzten bei der Entleihfirma, bzw. dem Betriebsrat.
Um zu entscheiden, wer in der Zeitarbeitsfirma dir etwas zu sagen hat, müsste man die Organisationsstruktur kennen. Es wird ja geregelt, wer weisungsbefugt ist und das kann durchaus nicht nur der Geschäftsführer sein