Welche Rechte hat der Ehemann meiner Vermieterin?

10 Antworten

Wenn sie ihn (als Zeugen) dabei haben will, kannst du nichts dagegen tun. Du solltest bei dem Gespräch auch nicht allein sein und es sollte nicht in deiner oder deren Wohnung stattfinden.

Wieso, gute Gelegenheit mal die Karten auf den Tisch zu legen und nochmal was anzusprechen. Natürlich gehst Du mit drei Leuten zu dem Treffen. Deine Vermieterin kann sicherlich so viele Zeugen (Ehemann) haben wie sie will, Du aber auch. Alles rechtlich korrekt.

sie schrieb zurück das ihr Ehemann dabei sein wird

Als Beteiligter und Zeuge des Gespräches sollte er sogar dabei sein

Da er mit Dir gesprochen hat, muss er auch dabei sein.

Nimm Deinen Freund auch mit, als moralische Unterstützung...

Laut Mietvertrag ist nur sie Vermieterin

Ja und wenn Du hier so genau bist - wieso quatscht Du ihn denn dann auf die Mängel an? Genau genommen wäre ja in dem Fall auch sie Deine Ansprechpartnerin gewesen......

hovawart1995 
Beitragsersteller
 09.02.2015, 13:19

Sie war meine Ansprechpartnerin bis jetzt aber jedes mal wenn ich sie auf etwas angesprochen habe hat sie gesagt das muss mein Mann mit ihnen klären. Daraufhin habe ich immer mit ihrem Mann sprechen müssen. Ich möchte ihn nicht dabei haben, weil er bis jetzt jedes mal das Wort im Mund rum gedreht hat egal ob ich oder mein Freund was angesprochen hat. Es soll in dem Gespräch auch nur noch darum gehen das er keine schreiben mehr schicken soll in dem er hauptsächlich mich beleidigt.

Gerneso  09.02.2015, 13:30
@hovawart1995

Wenn Du eh in zwei Monaten ausziehst - warum machst Du jetzt noch so die Welle?

Ich würde mich nach vorne ausrichten und auf die neue Wohnung freuen.