Neuer Mietvertrag nach Trennung des Vermieter-Ehepaars?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Trennung der Vermieter ist kein Grund und auch keine Pflicht einen neuen Mietvertrag abzuschließen.

Aufsetzen kann sie so viele neue Mietverträge wie sie will, unterschreiben müßt Ihr keinen.

Mit Kündigung im Fall der Verweigerung drohen kann sie. Nur wäre das kein Grund zur Kündigung.

Ihr müßt auch keinen Haftungsauschluß des für Ihren Ex unterschreiben.

Fazit der Geschichte, das die beiden sich getrennt haben hat mit dem Mietvertrag nicht das geringste zu tun.

Nichts unterschreiben!
Karsten1966 
Beitragsersteller
 12.10.2014, 13:32

Danke für Deine Antwort ! Hilft mir schon weiter.....

Ich würde in keinem Fall einen neuen Mietvertrag mit geänderten Bedingungen außer der aktuellen Rechtsprechung unterschreiben, wenn es die Situation am Ort zulässt. Zur Beantwortung der Frage spielt auch die interne Familiensituation der Vermieter eine große Rolle, wie erfolgt bei Trennung die Güterverteilung, wer bekommt welche Immobilie usw., es handelt sich hier offensichtlich um den Schnellschuß der Vermieterin, die aus verletztem Stolz jetzt alles schnell schnell regeln will, sucht euch besser einen Fachanwalt für Mietrecht, der wird ihr schon mitteilen, was in eurem Sinne das Richtige ist, vorab nichts unterschreiben!

Karsten1966 
Beitragsersteller
 12.10.2014, 12:40

Danke, hatte ich schon "befürchtet", daß ich dann einen Anwalt benötige. Nur entstehen mir dadurch leider wieder Kosten (Eigenbeteiligung pro Streitfall), die ich eigentlich vermeiden wollte....

Mephisto2342  12.10.2014, 12:44
@Karsten1966

Du brauchst keinen Anwalt, ein Vertragspartner hat kein Recht, eine Vertragsänderung einzufordern, wenn der andere Vertragspartner das nicht will. Ohne gegenseitiges Einvernehmen bleibt der Vertrag einfach bestehen...

DerNachtfalke5  12.10.2014, 12:46
@Mephisto2342

Das ist falsch, denn in diesem Fall ist möglicherweise ein neuer Mietvertrag eher von Vorteil der Mieter, aber aufgrund der Vermieter-Situation muss dies geprüft werden.

Mephisto2342  12.10.2014, 12:47
@DerNachtfalke5

Den Vorteil musst Du mir mal genauer erläutern -> schlechtere Bedingungen und ein Vertragspartner weniger, den man im Schadenersatzfall in Anspruch nehmen kann, wo soll da ein Vorteil sein?

Karsten1966 
Beitragsersteller
 12.10.2014, 12:53
@Mephisto2342

Was für ein Schadenersatzfall könnte denn meinserseits bestehen ? Das Haus ist doch eigentlich durch die Gebäudeversicherung abgesichert. Ich denke mal, der Anwalte meines Ex-Vermieters möchte seinen Mandanten nur absichern, damit ich ihn nachwirkend haftbar machen kann. Folgender Streitfall liegt im Besonderen vor : die beiden Vermieter haben uns beim Einzug versichert, keine Arbeiten am und um das Haus machen zu müssen. Nach der Trennung will die Alte uns immer mehr zuschustern, hat sogar mit anwaltlichem Schreiben reagiert, daß wir am Haus Pflichten erfüllen müssen. Nun habe ich die (damalige mündliche) Zusage meines Ex-Vermieters via Email schriftlich eingeholt (daß wir nichts machen müssen). Darüber ist jetzt wahrscheinlich der Anwalt des Mannes gestolpert, der natürlich etwaige entstehende Hausmeisterkosten, die dann anteilig zu Lasten des Ex-Vermieters gehen würden, abwiegeln will....

Mephisto2342  12.10.2014, 12:59
@Karsten1966

Vielleicht zahlt er/sie ja irgendwann die Gebäudeversicherung mal nicht. Oder es tritt ein Schaden ein, den keine Versicherung abdeckt. Oder der Streit eskaliert durch deren Schuld derart, dass Ihr fristlos kündigen müsst...

Der Rest ist Sache zwischen den beiden, für Dich gilt allein der Mietvertrag. Sollen die das unter sich Regeln, die Frau kann ja gegenüber dem Mann einen Haftungsausschluss abgeben, wenn sie will. Ich würde mich auf nichts einlassen, was zu meinem Nachteil wäre, gerade in der beschriebenen Situation...

anitari  12.10.2014, 13:17
@DerNachtfalke5

Die Vorteile eines neuen Vertrages würden mich auch interessieren.

Ich sehe da nur mögliche Nachteile des Mieters.

Zu aller erst eine neue, natürlich höhere, Miete und, wie schon in der Beschreibung steht, die Aufbürdung zusätzlicher Pflichten.

Betrachte es mal von der Seite: Angenommen ihr habt einen Vermieter, der sein Haus verkauft. Das Eigentum geht also auf eine andere Person über. Kauf bricht nicht Miete und daraus folgt, dass auch kein neuer Mietvertrag nötig ist. Es ändert sich lediglich die Vertragspartei vermieterseits automatisch auf den oder die neuen Eigentümer. Sind es mehrere haften also auch alle z. B. für evt. Rückzahlung der Kaution nach dem Auszug.

Analog dazu haben die zerstrittenen Eheleute wohl vereinbart, dass der Anteil des Hauses oder der Wohnung der bisher auch dem Ehemann gehörte, nun vollständig auf die Ehefrau als Alleineigentümerin übergeht. Würdet ihr irgendwann vom Ehemann (auch) Geld fordern oder eine andere vertragliche Verpflichtung, könnte sich dieser immer darauf berufen, dass er nicht mehr Eigentümer und somit nicht mehr Vertragspartner ist.

Besteht aber lediglich eine Vereinbarung, dass die Wohnung oder das Haus nach wie vor beiden gehört, aber lediglich die Ehefrau den Nutzen aus der Vermietung ziehen soll, bleibt der Ehemann weiterhin in der Pflicht, was Euch nur recht sein kann. Falls die Ehefrau wünscht, dass die Miete vollständig auf ein anderes Konto, als das im Mietvertrag angegebene künftig gezahlt wird, muss das ihr Mann bestätigen. Macht er das nicht und ihr überweist auf ein anderes Konto, könnte das bedeuten, dass ihr die Miete überhaupt nicht gezahlt habt mit allen negativen Folgen daraus.

Fazit: Vertrag muss nicht geändert werden. Ihr müßt nichts unterschreiben. Falls anderes Mietzahlungskonto, muss der Mann das bestätigen.

Karsten1966 
Beitragsersteller
 13.10.2014, 20:14

Danke Dir ! Sehr hilfreich !

Meine Frage nun : ist es rechtens, wenn sie neue Mietverträge aufsetzt, in denen wir mehr Pflichten haben, als ursprünglich vereinbart, bzw. kann/darf sie den Mietvertrag zu unseren Ungunsten verändern (z.B. Festsetzung neuer Kaltmiete etc.) ?

Nein...

wenn "nur" ein Haftungsauschluß für den Ex-Vermieter(-Ehemann) unterschrieben werden soll, kann man dies ruhigen Gewissens tun ?

Nein, das sollte man nicht, denn im Zweifel fällt ein Zahler aus...

Karsten1966 
Beitragsersteller
 12.10.2014, 12:38

Darf man sich denn einfach weigern, diesen Haftungsauschluß zu unterschreiben oder kann sie gar mit Kündigung drohen ?

Mephisto2342  12.10.2014, 12:40
@Karsten1966

Natürlich kann man sich weigern, das ist kein Kündigungsgrund. Bestehende Verträge sind von beiden Seiten zu erfüllen und können nicht einseitig geändert oder deswegen gekündigt werden...

Und mehrere Vertragspartner sind im Zweifel immer besser...