Welche Rechte habe ich betreffend Jugendamt?
Muss ich Einladungen vom Jugendamt zu einem Klärungs-Abschlussgespräch/EB betreffend folgen. Ich habe mich diesbezüglich über den Erzieher und die Sachbearbeiterin vom Jugendamt geärgert. Mein Sohn wird sowieso nächsten Monat 18 Jahre alt und muss sich dann wenn er möchte selbst ans Jugendamt wenden. Im Moment möchte er vom Jugendamt aber nichts mehr wissen. Er ist Schulverweigerer arbeitet aber jetzt mit dem Arbeitsamt zusammen. Ohne Vertrauensperson würde ich sowieso an keinem Gespräch mehr teilnehmen, da das letzte HPG sehr herablassend geführt wurde. Der Erzieher, welcher von sich selbst behauptete, wenig Erfahrung mit Schulverweigerung zu haben, konnte meinen Sohn nicht entsprechend unterstützen. Es gab nur Spaziergänge und Gespräche zwischen den Beiden. Vielen Dank schonmal.
1 Antwort
Hallo,
schade, dass euch das JA nicht helfen konnte - aber zwingen kann dich keiner zu so einem Gespräch.
Allerdings würde ich es zumindest absagen, soviel Anstand muss schon sein.
Natürlich. Ich habe schon mit der Mitarbeiterin gemailt. Aber diese möchte unbedingt ein Gespräch mit dem EB und mir und meinem Sohn.
Das gibt aber wieder nur hin und herdiskutieren und das bringt ja doch nichts.