Anonyme Verleumdung beim Jugendamt
Guten Tag,
ich habe Vorgestern einen Anruf von einer Frau vom Jugendamt bekommen ich solle doch bitte zum Gespräch kommen, da sie einen anonymen Tipp erhalten habe, ich würde den Sohn meiner Lebenspartnerin schlagen. Was ich aber nicht getan habe auch nichts in diese Richtung!!! Ich habe eine Ahnung wer diesen "Tipp" gegeben hat, vermutlich jmd. aus der Familie des leiblichen Vaters. Nun habe ich einen Gesprächs Termin für nächste Woche.
Nun zu meiner eigentlichen Frage! Muss die Frau vom Jugendamt mir den Namen des "Tippgebers" sagen und wie kann ich gegen diesen dann vorgehen. Denn diese Behauptung verletzt mich sehr da ich den Jungen seit seinem 4 Lebensmonat kenne und die Vaterrolle seit dem für ihn eingenommen habe.
2 Antworten
Du kannst es so machen wie Jorgfried vorgeschlagen hat. Das klingt vernünftig.
Ich persönlich würde es anders machen. Ich würde mit der Mutter, also mit deiner Partnerin Klartext sprechen. Offenbar ist da viel Porzellan zerschlagen worden bei der Trennung mit ihrem Ex/Kindsvater.
Und es sieht so aus, als wäre da noch kein klarer Schlußstrich gezogen worden. Da hat jemand noch eine Rechnung offen, und es sieht ganz so aus, dass du diese Rechnung bezahlen sollst.
Frage: Willst du das? Wir reden hier immerhin von einem Blanco-Scheck. Du kennst die Höhe der Rechnung nicht, und wie sie ausfallen wird: juristisch, finanziell, in Bezug auf deinen Ruf, deinen Job.
Keine Frau ist es wert, seine Freiheit, seinen Stolz und seine Menschenwürde auf's Spiel zu setzen. Genau das passiert gerade in deinem Leben.
Nix für ungut.
Nimm Frau und Kind mit und tretet als freundliche intakte Familie auf. Geh auf alle Fragen ein, auch wenn sie dreist erscheinen. Die Betreuerin muss eine Reihe nervige Fragen stellen, um die Sache mit gutem Gewissen zu den Akten legen und ggf. weitere Anschuldugungen zurückweisen zu können.
Den Anscheißer werden sie dir nicht nennen, aber du kannst dich nach den genauen Vorwürfen erkundigen und evtl. deine Schüsse ziehen. Mach aber keinen Ärger - das würde nur auf dich zurückfallen. Wenn der andere mehr erreichen will, muss er sich selbst outen und zu seinen Behauptungen stehen. Erst dann kannst und solltest du dich juristisch wehren.