Unfallfrei gekauft doch laut Historie teile ausgetauscht

2 Antworten

Ruhig Blut,ich hab genau das gleiche hinter mir.Du hast schon mal deshalb gute Karten,dass es ein VW Vertragshaus ist,in meinem Fall Opel.Auto privat vom Meister des Hauses gekauft.Der hat den Kauf von einem Verkäufer abwickeln lassen.Der war so blöd,einen Kaufvertrag des Hauses zu nehmen.In dem Moment war es kein Privatkauf mehr.Auch wie bei dir alles Unfallfrei,keine Vorschäden,keine bekannt usw.Nach 5 Jahren traten die Spätfolgen eines Heckschadens zu tage.Das mit dem Opelkaufvertrag war für den Anwalt das Fressen schlechthin. Da ist er nicht mehr gegen den Privatmann vorgegangen,sondern gegen das Opelhaus,das von nichts wusste .Wovor hat so ein Haus die meiste Angst? Um seinen Ruf und das sowas vor Gericht geht.Da kann man sie packen Er hatte sogar zwischen den Zeilen gedroht,das in den Wochenblättern publik zu machen Das lief unter arglistige Täuschung.Der Chef des Hauses hatte so einen Schiss,dass er mich zu Hause anrief. Ich hatte zu der Zeit meine Rechtschutz gewechselt und fiel genau in das Loch dazwischen.Die eine nicht mehr und die andere noch nicht.Eine Anwalt brauchst du auf jeden Fall.Wenn du keine RS hast,holt er das auch noch rein.Vertagsrückabwicklung und fertig.

Jamue92 
Beitragsersteller
 26.05.2012, 23:08

Die Frage die sich mir nur stellt ist die Definition eines Unfallschadens worauf sich wohl einige Händler berufen. Was ich vergessen habe zu erwähnen ist, dass der Airbag auch ausgetauscht wurde. Müsste eigentlich ein recht eindeutiges Indiz sein, oder wie seh ich das?

Grüße

011100  27.05.2012, 10:12
@Jamue92

Moin.Googel mal nach Was ist ein Unfallschaden.Wenn da der Schlossträger ersetzt werden musste,hat der sor einen ganz kräftigen Bumms erlitten.Wenn auch nur einTeil getauscht werden musste,und auch noch lackiert.Und das noch mit dem Airbag.Das alles was du an Schäden aufgelistet hast,ist für den Händler ganz normal?Alleine schon Schlossträger erneuert.Der kaputte muss rausgesägt werden,und der neue eingeschweißt.Das genügt schon völlig für die Defination Unfallwagen.Ich nehme an,du hast den Händler damit bereits konfrontiert.Sogar ein lackierter Kratzer vom Einkaufswagen muss im Vertrag erwähnt werden.Lass den nicht damit davonkommen.Woher hat dein befreundeter VW Mann die Historie von dem Fahrzeug? zB dass die Türverkleidung erneuert wurde?Das kann man doch nicht sehen.Mich interessiert das alles wirklich,weil ich das alles selbst mitgemacht habe.Im Vergleich zu den Schäden an deinem Auto waren meine ja garnichts.Wenn der sich querstellt,brauchst du einen Anwalt,am besten so einen,wie ich damals hatte.Könntest du mir mitteilen,wie es ausgegangen ist?

Jamue92 
Beitragsersteller
 27.05.2012, 10:31
@011100

Bisher habe ich den Händler nochnicht damit konfrontiert, habe dies alles gestern erst erfahren. Besagter Kfz Mechaniker ist Angestellter bei einem VW Partner, diese haben Einblick auf das System von Volkswagen. In diesem gibt es wohl zu jedem VW eine eindeutige Historie. Dort steht wann das Auto mit welchem KM Stand in der Werkstatt war und was gemacht wurde. Privatpersonen haben bzw. dürfen in diese Historie keinen Einblick haben, so die Aussage VW, habe dort gestern noch angerufen. Wie gesagt, bin gut mit diesem Fachkundigen befreundet ;) Werde mir nun kommende Woche erstmal ein Gutachten holen, den Vorbesitzer kontaktieren und sobald ich etwas in der Hand habe einen Anwalt einschalten. Schließlich hätte ich das Auto nicht gekauft hätte ich gewusst das es einen Unfall hatte. Bisher sind keine folgeschäden aufgetreten, mir ist nur aufgefallen das der Wagen leicht nach links zieht, kann aber auch sein das ich mir das einbilde.

Grüße

011100  27.05.2012, 12:25
@Jamue92

Dass wass du über den befreundeten Mechaniker erfahren hast,musst du woanders herhaben und zwar vom Vorbesitzer.Den Meechaniker kannst du nicht erwähnen Der Vorbesitzer hat keinen Grund,was zu verschweigen.Frag ihn,ob er auch die Rechnungen der Reparaturen mit beigelegt hatte. Jedes Auto,was in Zahlung gegeben wird,wird in der Werkstatt durch und durch gecheckt.Also die Mängel waren bekannt.Wenn du demn Verkäufer damit konfrontierst,musst du ihn auf dem falschen Fuß kalt erwischen,im Beisein eines Zeugen.Wie gesagt,mich interessiert das deshalb,weil ich es selbst erlebt habe.Umsonst verjährt arglistige Täuschung nicht frühestens erst nach 15 Jahren.Das steht noch über Betrug.

Hallo ich hab gerade ein ähnliches Problem der Verkäufer hatte mit und meinem Vater vor 3 Jahren nichts von irgendwelchen unfallschäden erzählt, ich hatte ihn sogar danach gefragt. Nun wollte ich das Auto auslösen und verkaufen, weil ich mir ein neues zulegen möchte und als ich jetzt noch mal den Vertrag durchgeschaut habe steht da was von reparierter frontschaden rechts und frontschaden schlossträger getauscht .Wenn ich gewusst hätte das es ein unfallwagen ist, hätte ich ihn nie finanziert. Kann ich da jetzt irgendwas machen da er es mündlich verschwiegen hat aber es im Vertrag steht ?