Welche KFZ Versicherung versichert rückwirkend. Weiß das jemand?
Ich suche eine KFZ Versicherung welche meinen PKW rückwirkend zum 01.01.2010 versichert und bei der ich auch online den Tarif berechnen kann. Wäre super wenn es hier jemanden gibt der damit schon Erfahrung hat bzw. mir eine oder mehrere Versicherungen vorschlagen kann.
Eine habe ich bereits gefunden ( VHV Versicherung )
6 Antworten
Eigene Erfahrung. HUK24.de und genaue recherchen anstellen, es gibt unglaubliche Preisunterschiede, bei mir ist durch den Versicherungsswechsel der Beitrag für den 2. Wagen sozusagen "herausgesprungen"... waren mal eben 300€...Es lohnt sich. Eine Rückversicherung bis zum 30.6, rückwikend auf den 1. Januar war mal möglich und müsste noch möglich sein.
Rückwirkend versichert keine Versicherung.
Sonst würde jeder erst nach Eintreten eines Schadens ein z.B. Kasko-Versicherung abschließen.
Auch die VHV versichert nichts rückwirkend, da hast du etwas missverstanden, oder du meinst komplett etwas anderes und drückst dich falsch aus.
Ich habe meine alte Versicherung gelündigt und habe im Dezember einen neue Versicherung bei RV24 abgeschlossen, zumindest dachte ich dies und wartete auf die Unterlagen. Nach mehrmaligen Anrufen und E-Mails hieß es immer es wird sich gekümmert es ist in Bearbeitung. Nun habe ich eine Anzeige wegen fahrens ohne Versicherung auf dem Tisch. Da die RV24 anscheinend Unfähig ist, möchte ich eine neue Versicherung abschließen, welche dann natürlich ab dem 1.1.2010 laufen müsste, oder nicht? Hast du veilleicht eine Ahnung was auf mich zukommt wenn ich eine Versicherung erst ab heute vorweisen kann?
Zwecks der Anzeige wende dich mit den ausgefüllten Verträgen der RV24 an die Behörde.
Eine Versicherungsschutz besteht immer erst ab Vertragsabschluss, rückwirkend wirst du in dieser Beziehung keine Chance haben.
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz wird bei Ersttätern etwa bei 10 bis 15 Tagessätzen liegen.
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Warum gehen hier keine Links zum Bundesministerium, und warum wird dann der ganze Beitrag nicht angezeigt ?
Erst mal vielen Dank für die Antworten. Vorbestraft bin ich dann auch? wird ja immer besser... Die Verträge habe ich nicht, die werden angeblich seit dem 14. Dezember erstellt. Scheint ein technisches Problem bei denen zu sein, was ich nun ausbaden darf :(
Wenn du Rechtsschutzversichert bist, schalte ein Anwalt ein.
Bei Geldstrafen unter 90 Tagessätzen, bist du nicht vorbestraft.
...außer es liegt schon ein Eintrag im BZR vor.
Schließe schnell eine Versicherung ab und gut ist es.Brauchst keine Rückwirkende,du kannst bestraft werden ,wenn du einen Unfall hattest und keinen Versicherungsschutz. Wenn du keinen Unfall hattest , passiert da gar nichts. Gruß cctop
Eine rückwirkende Versicherung ist oftmals halbjährlich zum 1.7. möglich um eine günstigere Einstufung für das nächste Jahr zu bekommen. Das ganze ist dann ein Rechenexempel man muss mindestens ein halbes Jahr versichert sein, um im nächsten Jahr nach unten gestuft zu werden. Meldet man sein Auto erstmalig zum 1.9. an kann es also günstiger sein die zwei Monate vorher auch noch zu versichern um im nächsten Jahr die bessere SF Klasse zu bekommen .:)
rückwirkend KEINE ..... du hättest ja bereits einen schaden haben können ... aber: du kannst auch kein kfz anmelden ohne den nachweis (ehemals: deckungskarte) einer versicherung
Wie bereits geschrieben, VHV Versicherung macht es