Welche Folgen bei fehlender Fremdreiterversicherung?
Die Besitzerin eines Pferdes, welches sie bisher ausschließlich selber ritt, ist verunglückt und für einige Zeit komplett handlungsunfähig. Das Pferd steht in Boxenhaltung und braucht entsprechend Bewegung. (Kommentare zur Haltungsform helfen jetzt nicht weiter, da sich dies ja nun vorerst nicht ändern läßt) Natürlich besteht für dieses Pferd keine Fremdreiterversicherung. Was bedeutet dies nun für jemand, der das Pferd reitet/longiert? Einen Haftpflichtschaden an Dritten könnte man vermeiden, indem man nur allein in der Halle reitet. Wen dem Reiter selber etwas passiert, sind die gesetzliche Krankenversicherung und seine eigene private Unfallversicherung zuständig? Oder könnte es weitere Probleme geben? Ich weiß, Versicherungsrecht ist immer schwierig, aber vielleicht hat jemand Erfahrung oder hat das übliche „Kleingedruckte“ genau gelesen und verstanden 😉
Nachtrag: handlungsunfähig bedeutet in diesem Fall nicht ansprechbar. Habe also keine Möglichkeit, näheres zu erfragen.
7 Antworten
Zunächst mal..... Wenn man vorhersehen könnte das Haftpflitchrschäden vermeidbar wären, bräuchte man keine Haftpflichtversicherung!
Was wenn das Pferd aus der Halle ausbricht oder durch eine versehentlich geöffnete Tür entwischt?
Das Pferd braucht eine Haftpflichtversicherung da von ihm selbst eine Gefahr ausgeht. Als Reiter bist du zumindest für die Dauer des Reitens außerhalb des heimatlichen Reiterhofs haftbar falls das Pferd nicht selbst versichert ist. Aber man kann mit 99% Sicherheit unterstellen, dass für das Pferd eine Haftpflichtversicherung besteht.
Die Fremdreiter Versicherung ist nur wichtig für den Fall das der fremde Reiter selbst Schaden erleidet. Bei fehlendem Versicherungsschutz dürfte das Pferd nicht von fremden geritten werden, die nicht bereit sind das Risiko persönlich zu tragen. Bei den Ansprüchen gegen das Pferd als Fremdreiter geht es dabei um Behandlungskosten des Reiters nach einem Sturz, Lohnausfall zeitlich unbegrenzt während der Dauer der Rehabilitation, lebenslange Rente für den verletzten Reiter, Schadensersatz für beschädigte Gegenstände des Reiters usw.
Trägt man das Risiko bewusst selbst, übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten, der Arbeitgeber übernimmt sechs Wochen Lohnfortzahlung, die Krankenkasse bis zur 72 Woche Krankengeld. Die private Unfallversicherung leistet in vereinbarter Höhe und die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte Rente bis längstens zum Ablauf der Versicherung was in aller Regel das Renteneintrittsalter ist sofern man über solche Versicherungen verfügt.
Es ergeben sich also gravierende Unterschiede falls man das Risiko selbst tragen will.
Also verstehe ich es richtig, dass eine einfache
Tierhalterhaftpflichtversicherung auf jeden Fall greift, so lange das
Pferd den Hof, auf dem es eingestellt ist nicht verläßt?
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung leistet Schadensersatz an unbeteiligte die durch das Pferd Schaden erleiden....
Das kann zb. ein Schaden an einem fremden, auf dem Reiterhof geparkten Kfz sein, und grundsätzlich ausserhalb des Reiterhofes, wenn das Pferd an Fremdeigentum, Schäden anrichtet oder jemand fremdes durch das Pferd verletzt wird.
Und dass weder die gesetzliche Krankenversicherung noch meine private
Unfallversicherung mir die Leisungen verweigern wurden, wenn ich von
einem Pferd falle
das wurde so richtig verstanden
bei dessen Eigentümer, bzw. dessen Versicherungen, nichts zurückzuholen ist?
Es geht nicht darum ob etwas zu holen ist, sondern um die Schadensersatzpflicht.
Wenn Du bewusst die Haftung des Pferdehalters ausschließt und ganz wichtig "freiwillig und in Deiner Freizeit" dich um das Tier kümmerst.... Dann leistet Deine Krankenversicherung.... Besteht die Freiwilligkeit nicht, das bedeutet falls zwischen Euch irgendwelche Abmachungen bestehen, dann gilt das Auftraggeberprinzip und der Auftraggeber wäre grundsätzlich in voller Höhe haftbar. Der Tierhalter haftet jedoch nicht für Risiken die er nicht zu vertreten hat.....
Bedeutet: Nimmst Du dir das Pferd einfach und reitest damit, oder legst ihm nur das Zaumzeug an, dann hat der Eigentümer das nicht zu vertreten.
Private Unfall und Berufsunfähigkeitsversicherung leisten dagegen grundsätzlich bei Eintritt des Versicherungsfalls unabhängig davon ob der Unfall bei beauftragten Arbeiten oder in der Freizeit passiert.
Danke!
Du schreibst, dass die Besitzerin des Pferdes nicht ansprechbar ist. Woher weißt du, dass sie mit einem Fremdreiter einverstanden ist? Ich lese deinen Text so, dass du jemanden suchst, der das Pferd bewegen soll. Wenn ja, sei vorsichtig. Gut-gemeint kann schnell nach hinten losgehen. Ich stelle mir gerade vor: Ich bin verunglückt und nicht ansprechbar. Du sagst dem Reiter xy, bewege mal das Pferd. Es kommt zum Unfall (Pferd und / oder Reiter schwer verletzt). Sei dir sicher, dass ich dich wegen Fahrlässigkeit verklagen bzw. meine Versicherung um Schadenersatz an dich herantreten würde.
Der Fremdreiter kann seine eigenen Versicherungen fragen, inwieweit er abgesichert ist: Haftpflicht (für Schäden, die vom Pferd ausgehen) und Krankenversicherung (falls dem Reiter etwas zustößt). So hatte ich es damals, als ich RB war, geregelt.
Ansonsten: Gibt es keine Möglichkeit, dass dem Pferd stundenweise Auslauf gegeben wird? Paddock oder Weide? Ein Pferd muss ja nicht zwangsläufig bewegt werden in Form von Reiten / Longieren. Hauptsache, es kommt aus der Box regelmäßig.
Nein, nicht ganz.
Der Stallbetreiber, der die Besitzerin ja gut kennt, geht wohl davon aus, dass es ihr recht ist, wenn er sich jetzt auch über die übliche Vollpension hinaus in jeder Weise um das Pferd kümmert. Und da er nicht über entsprechende Aussenanlagen verfügt, um das Pferd auf die Koppel stellen zu können, sollte man es eben anderweitig bewegen. Das kann der Betreiber aber nicht täglich leisten und würde Hilfe begrüßen.
Also man kann davon ausgehen, dass es der Besitzerin recht ist. Aner bevor ich Hilfe anbiete, möchte ich wissen, ob ich (oder andere Helfer) da versicherungstechnische Risiken eingehen würden, weil man die Besitzerin ja nun mal nicht fragen kann.
Aber vielen Dank!
Versichert ist jeweils der Halter des Pferdes. Er wäre auch für Schäden haftbar, die durch das Pferd verursacht werden.
In diese Tierhalterhaftpflicht kann er natürlich dieses "Fremdreiter-Risiko" einschließen.
Das kommt auf die genaue Versicherung und deren Regeln an.. Hast du die Möglichkeit an die Versicherungsunterlagen zu kommen? Evtl. kann die Besitzerin dort auch anrufen, das Problem schildern und den Fremdreiterschutz noch "dazu zu buchen"? Zumindest wüsstet ihr dann aber mal genau was versichert ist und was nicht...
Normalerweise holt sich bei einem Sturz ja die Krankenversicherung des Reiters das Geld von der Haftpflicht des Besitzers zurück. Im blödsten Fall bleibt die KV des Reiters dann eben auf dem Schaden sitzen. Ob das dann nochmal irgendwelche rechtlichen Folgen für den Reiter hat weiß ich nicht...
Ich würde da tatsächlich schauen dass man mal bei der Versicherung anruft und sich informiert, alles andere ist ja nur Spekulation.
Danke erst mal; Durch unglückliche Umstände ist vorerst leider keine Korrespondenz möglich.
Hmm blöd. Also beim longieren etc. würde ich mir keine Sorgen machen. Alles was dem Pferd oder Dritten passiert ist da über die HF abgesichert.. Im Notfall kann man nur darauf hoffen dass eben dem Reiter nichts passiert...
Na ja, ob ich nun beim Longieren nen Tritt bekomme oder beim reiten runterfalle, dürfte doch versicherungstechnisch wenig Unterschied machen...
Sollte das Pferd mich verletzen, wüßte ich schon gern, ob ich auch noch auf den Behandlungskosten sitzen bliebe.
Meine bisher einzige Reitverletzung habe ich mir nämlich auch nicht beim Reiten als solches geholt, sondern beim Hufe auskratzen...
Ganz einfach,
Passiert dir selbst etwas bei der Benutzung des Pferdes, würde die Fremdreiterversicherung all deine Kosten Lohnausfall und Rente übernehmen, bei bewusstem Eigenrisiko und dessen Inkaufnahme schützen dich ausschließlich deine eigenen Versicherungen.
Wenn das Pferd dir beim Hufe auskratzen das Rückrad bricht, hast du entweder eine verdammt gute Unfall und Berufsunfähigkeitsversicherung, oder es besteht eben doch eine Fremdreiter Versicherung.... Alles andere würde für dich lebenslang hartz IV bedeuten
mir fällt da grad noch etwas ein....
Das Tier kann ja nicht vernachlässigt werden nur weil die Besitzerin vorrübergehend nicht in der Lage ist es selbst zu versorgen, damit könnte Ehrenamtlichkeit oder bürgerliches Engargement unterstellt werden die wiederum von der öffentlichen Unfallkasse geschützt ist und gleiche Leistungen wie die Fremdreiterversicherung übernehmen würde.....
Stellt sich nur die Frage ob die Ehrenamtlichkeit
oder bürgerliches Engargement damit gegeben ist.
http://m.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/Sonderschriften/S_67-1_Flyer_Ehrenamt.pdf
Es war hier mal ein ganz interessanter Bericht. Nur weis ich nicht mehr wo das war. Da hat die Krankenversicherung den Besitzer verklagt mit den Hintergrund das der Besitzer die Kosten der Behandlung allein übernimmt. Nach großen hin und her wurde das Urteil 50/50 gefällt.
Nur wie der Sachverhalt genau war weis ich nicht mehr!
Also die Krankenkasse kann durchaus Dicht machen.
Es ist nicht jede Versicherung gleich und es hat nicht jede Versicherung das selbe Kleingedruckte. Deswegen wäre es am vernünftigsten sich direkt bei der Versicherung zu erkundigen.
Ich würde mich da jetzt nicht 100% auf die Antworten hier verlassen. Sondern würde auf Nummer sicher gehen und direkt den Weg zum Versicherungsvertreter.
Es kommt natürlich auch auf so Sachen an wie Schutzkleidung Helm ect, teils Ausbildung vom Pferd, welches Gebiss ( es gibt versteckte Regeln das zum Teil nicht Gebisslos im Gelände geritten werden darf) usw usw.
Also erkundigen ;)
In meiner Versicherung wurde z.B auch das mit dem Kutschfahren erwähnt, die wollten da sogar wissen ob ich die dazugehörige Ausbildung für sowas habe! Nur mal so als Beispiel.
Achsooo, Ohje Sorry .... das hab ich ja jetzt komplett falsch verstanden!! Also ich würde da glaub vorerst ein Koppelpferd drauß machen! Ich würde mit dem jetzt nix machen, bevor das mit der Besi geklärt ist. Gut sie kann Dir gerade keine Erlaubnis geben, aber lass da was mit dem Pferd sein wer bezahlt dann den Tierarzt? Und wenn mit Dir was ist verkompliziert sich die Sache enorm. Da Du ja eigentlich ohne Erlaubnis der Besi bist. Passiert was mit dem Pferd auf der Koppel ist dies ja wieder ne andere Sache, da das Pferd so nicht eingesperrt werden darf. Also ich würd da jetzt nix tun auch wenn ne Fremdreiterversicherung da wäre. Wie gesagt Du handelst ohne wissen der Besi. So kann ich Dir leider nicht mehr sagen, kann nur das sagen wie ich es tun würde!!
Danke
Also bei dem Bericht was ich oben geschrieben habe, ging es um eine Querschnittslähmung der RB. Pferd ging durch aber die Ursache dafür war unklar. Aber warum darfst Du das Pferd nicht aus der Box holen? Es gibt sogar Gesetzte dafür das ein Tier nicht 24std am Tag und das über längere Zeit eingesperrt werden darf!
Sorry, das klingt etwas mißverständlich. Der Stallbetreiber stellt natürlich die Grundversorgung des Pferdes sicher, hat aber nicht die Möglichkeiten, dem Pferd darüber hinaus ausreichend Bewegung zu verschaffen. Nun überlege ich, ob ich mich dafür anbiete.
Der Stallbetreiber wäre darüber froh und geht davon aus, dass es der Besitzerin recht wäre - ich kenne sie überhaupt nicht, sondern habe nur zufällig von der Situation erfahren.
Natürlich stellt er keine Pferde ohne Haftpflicht ein, aber Fremdreiterversicherung hat das Pferd eben nicht, weil die Besitzerin ja nicht geplant hatte, total auszufallen.
Danke schon mal ,
Da die Frau voraussichtlich fur längere Zeit nicht in Lage ist, irgendwas zu machen (auch micht mit dem Kopf), ist es schwierig, genaueres in Erfahrung zu bringen.
Natürlich versuche ich das, aber es täte mir leid, wenn das Pferd nis dahin nicht aus seinem Käfig kommt, und hätte gern eine zumindest grobe Einschätzung des eigenen Risikos, wenn man dem breitensporttauglichen Pferd einfach nur in der Reithalle Bewegung verschafft.
Also verstehe ich es richtig, dass eine einfache Tierhalterhaftpflichtversicherung auf jeden Fall greift, so lange das Pferd den Hof, auf dem es eingestellt ist nicht verläßt?
Und dass weder die gesetzliche Krankenversicherung noch meine private Unfallversicherung mir die Leisungen verweigern wurden, wenn ich von einem Pferd falle, bei dessen Eigentümer, bzw. dessen Versicherungen, nichts zurückzuholen ist?