Welche Berechnungsgrundlage braucht man bei erneuter Arbeitslosigkeit?
Wenn man eine Antwartschaft zu "Arbeitslosengeld 1" von 12 Monaten erarbeitet hat und im nächsten Job erneut arbeitslos wird, (z..B. nach 6 Monaten) welche Basis zieht man da eigentlich beim "übrigen" Arbeitslosengeld 1 zugrunde? Das alte oder das neue oder beides?
5 Antworten
Das kommt auf Folgendes an:
Wenn du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben hast und im nächsten Job unter 12 Monaten versicherungspflichtig arbeitest, erwirbst du keinen neuen Anspruch. Das heißt, du bekommst weiterhin das Arbeitslosengeld wie bereits zuvor. Du machst damit deinen alten Restanspruch geltend, insofern er noch nicht aufgebraucht ist. (Geht jedoch nur, wenn seit dem Anspruch keine vier Jahre verstrichen sind)
Wenn der nächste Job jedoch länger als 12 Monate geht, dann errechnet sich ein erneuter Anspruch auf Arbeitslosendgeld. Wenn du nun aus der Beschäftigung weniger Arbeitslosengeld als vorher erhälst und du innerhalb der letzten 2 Jahren mindestens 1 Tag vom damaligen Arbeitslosengeld bezogen hast, bekommst du zwar den neuen Anspruch, jedoch mit der gleichen Höhe wie damals. (Bestandsschutz). Es wird verglichen welcher Anspruch höher war und entsprechend der Höhere dann zugrunde gelegt. Das hat den Zweck, dass man auch eine weniger gut bezahlte Tätigkeit annimmt...
Es wird auf das durchschnittliche monatliche Bruttoarbeitsentgelt der versicherungspflichtigen Beschäftigungen der letzten 12 Monate abgestellt.
Hallo,
so lange der bisherige Anspruch auf ALG I noch nicht bis zur nächsten Arbeitsaufnahme erschöpft wurde, bliebe zumindest erst einmal der vormals erarbeitete Anspruch in seiner Höhe erhalten. Die anspruchsdauer würde sich bis zur neuen Arbeitsaufnahme zunächst lediglich um die Tage verringern, welche man bis zur nächsten Arbeit ( SV-pflichtig ) bereits in Anspruch nahm. Nun weiss ich es hinsichtlich der Höhe eines folgenden Arbeitsentgelts nicht, ob sich an der Höhe des Leistungsentgelts was ändern würde, wenn man bei noch bestehendem Restanspruch den Bestand der sogenannten "verkürzten Anwartschaftszeit" erfüllen würde.
( das bedeutet, dass man bei verbleibendem Restanspruch von X Tagen aus der vorherigen Anwartschaftszeit mit neuerlicher SV-pflichtiger Arbeit eine Verlängerung der bestehenden Bezugsdauer ab einer bestimmten Beschäftigungsdauer im neuen AV erhält )
Eine komplette Neuberechnung hinsichtlich der Bezugshöhe erfolgt meines Wissens nach erst, wenn der bestehende Anspruch auf ALG I vor neuer Arbeitsaufnahme bereits erschöpft war.
Aber am besten fragt man das mal bei der Arbeitsagentur direkt nach.
mfg
Parhalia
Hallo zohla !
Wenn du einen Tag oder mehr dazwischen arbeitslos warst. Bekommst du ALG nach dem ersten Verdienst. Warst du dazwischen nicht arbeitslos, vermischt sich das ALG, weil immer das letzte Jahr gilt.
zusammndhängend unter Umständen längeres ALG
nicht zusammenhängend bleiben die 6 Monate stehen, schaffst du innerhalb von 2 Jahren nochmal 6 Monate bekommst du neues ALG1 für 6 Monate, unter Umständen noch dazu
MfG
Ich habe das "alte" höhere ALG1 nach einem neuen Job für die verbleibende Zeit weiter bekommen.