Welche Beleidigungen können nicht angezeigt werden?
6 Antworten
Alle Äußerungen, die gegen die persönliche Ehre gehen, können nach § 185 StGB als Beleidigung angezeigt werden und Strafantrag stellen. Verwandt damit ist die "Üble Nachrede" (§ 186 StGB) und die "Verleumdung" (§ 187 StGB). Es handelt sich nicht um ein Offizialdelikt, sondern wird nur auf Antrag verfolgt. Bei Amtsträgern (Polizeibeamte, Feuerwehrleute im Dienst etc.) kann auch der Dienstherr Anzeige erstatten (und Strafantrag stellen).
Wenn jemand sagt dass nur Menschen ihn beleidigen können. Oder wenn jemand sagt Tier können mich nicht beleidigen. ist eigentlich das selbe nur anders ausgedrückt.
Wenn es eine Beleidigung gemäß Strafgesetzbuch ist, dann kann sie auch angezeigt werden.
Naja, selbst ausgesprochene Urteile sind ja nicht ganz verlässlich. Der nächste Richter könnte ja wieder anders entscheiden. Sehr heikle Sache.
Anzeigen kann man alles und jeden. Ihr Schlaumeier müsst erstmal begreifen, was eine ANZEIGE ist ...
Gruß S.
Alle, die keinen Beamten betreffen oder nicht zu krass sind
Edit: in Deutschland heutzutage nicht Tatbestand, aber z.B. in Frankreich. Früher in Preußen im § 102 PrStGB festgelegt
Was hat das mit dem Beamten zu tun?
Beamtenbeleidigung ist ein eigener Tatbestand
Beamten sind merkels gold stücke!! sogar du blume wäre schon zuviel für die
bloß nix sagen
In Deutschland? Welcher Paragraph im StGb wäre das?
Nicht direkt in Deutschland. In Frankreich beispielsweise schon. Trotzdem keine gute Idee Beamte zu beleidigen XD
Beamtenbeleidigung ist ein eigener Tatbestand
Gerade erst erfunden? - deshalb keine Quelle?
Nein, weiß ich. Aber nicht direkt in Deutschland. Frag gerne Google
Aha ... Zeig mal ....
Ein EIGENER Straftatbestand? Wohl kaum.
Nichtmehr in Deutschland, aber z.B. in Frankreich. In Preußen als eigene Bestimmung in § 102 PrStGB festgelegt
Falsch. Irrglaube.
? Was ist Irrglaube
Dass in Deutschland "Beamtenbeleidigung" ein Straftatbestand ist.
Wie schon 3x in den Kommentaren, und vor 32 Minuten, also 7 Minuten vor deiner Antwort, in meiner Antwort geändert, nicht in Deutschland, aber z.B. in Frankreich. Damals in Preußen laut § 102 PrStGB strafbar.
"Damals" haben sie auch die Schiffe auf der Schulter getragen, weil das Wasser noch nicht erfunden war ;-)
Nice XD
Spielt doch keine Rolle. Du hast anfangs gesagt, in Deutschland und wir sollten das bitte doch alle einfach googeln. Das war nunmal falsch.
Ich habe nie behauptet in Deutschland
Doch. Vor deinem Edit
Nein, du kannst dir die Edit Historie angucken, ich habe lediglich gesagt, es ist nicht empfehlenswert Beamte zu beleidigen
Das bezieht sich bestimmt nicht auf Beamte sondern normalen Zivilisten
... muss man sich eben nur durchlesen - und dann Wörter finden, die Nicht darin stehen. 😉