Kann das Siezen eines Erwachsenen Menschen unter Umständen als Beleidigung gewertet und bestraft werden?
Liebe Expertinnen und Experten,
es ist bekannt, dass es unter Umständen als Beleidigung gewertet werden kann, wenn man einen Erwachsenen Menschen duzt, also mit "Du" anspricht und dass man dafür bestraft werden kann.
Kann es unter Umständen auch eine Beleidigung sein, jemanden zu siezen, also mit "Sie" anzusprechen?
Ich denke an Zusammenhänge, in denen es sehr ungewöhnlich ist, jemanden zu siezen. Hier ein Beispiel:
Eine Sporttrainerin spricht alle Teilnehmer/in (alles Erwachsene) einer Trainingsgruppe mit dem üblichen "Du" an, nur eine Teilnehmerin mit "Sie".
Könnte diese Teilnehmerin die Trainerin wegen Beleidigung verklagen und möglicherweise Recht bekommen?
Oder gibt es vielleicht andere Zusammenhänge, in denen es so wäre?
14 Antworten
Nein, das könnte man in diesem Fall nur als persönliche "Diskriminierung" vor der Gruppe interpretieren.
Selbst wenn Du einen Polizisten mit "Du" ansprichst, ist das keine Beleidigung sondern gibt dir nur eine mündliche Verwarnung, aber aus Höflichkeit käme ich nicht auf diese befremdende Idee.
Ja, im Fall der direkten Ansprache hast Du recht.
In meinem fall ist es mal passiert, das ich 2 junge Polizisten den Satz
"wie hättet Ihr euch denn verhalten, wenn ...."
gefragt habe.
Eigendlich heist es ja "Sie", aber irgendwie ist es mir so herausgekommen - und glücklicherweise nichts passiert
Da bin ich mir eben nicht so sicher.
Polizisten mit "Du" anzusprechen kann definitiv eine Beleidigung sein:
https://www.jasperprigge.de/duzen-sie-niemals-einen-polizisten/
Wenn jemand das "Du" nicht nutzen möchte, ist das noch lange keine Beleidigung, sondern eine persönliche Entscheidung, die zu respektieren ist.
Hat die Teilnehmerin die Trainerin denn schon mal angesprochen, warum sie als einzige gesiezt wird?
Direkt mit Klage kommen ist echt lächerlich.
Haben viele Menschen im Internetzeitalter mittlerweile verlernt, sich verbal mit ihrem Gegenüber auseinanderzusetzen?
Könnte diese Teilnehmerin die Trainerin wegen Beleidigung verklagen und möglicherweise Recht bekommen?
Nein, definitiv nicht. Es ist keine Beleidigung; höchstens eine unerwünschte Ansprechform.
Hallo,
wie kommst du auf den Gedanken, das man für ein "Du" bestraft wird ? Bzw. umgekehrt für ein Sie ?
Wie man jemanden anspricht ist immer noch eine rein persönliche Entscheidung und so auch nicht justiziabel.
Ob ich jetzt Du (Frau Merkel) oder Sie (Frau Merkel) sage, ist meine Enstcheidung.
Erst wenn ich auf die persönliche Ebene hinabsteige (also "Du Angela" ) kann sie mir das verbieten bzw. das sogar per Gerichtsbeschluß durchsetzen.
Ich vermute stark, dass Du hier falsch liegst. Google doch einmal nach "du Beleidigung".