Bist du dumm? Beleidigung?
Ich hatte einen Disput mit jemanden der mich angezeigt hat nun möchte ich wissen ob seine Äußerung "bist du dumm?" für mich verwertbar wäre oder ob einen die Fragestellung vor strafverfolgung schützt
5 Antworten
"Verwertbar" im Bezug worauf? Du kannst nun Strafantrag wegen Beleidigung stellen. Dass da was passiert ist unwahrscheinlich. Im Bezug auf die Anzeige die du am Hals hast, wird dir das vermutlich nicht helfen.
Nein das kannst nicht verwenden.
Man darf doch wohl jemanden was fragen oder nicht?
Ich meine wo käme man dann hin, dann kann man ja alles als Beleidigung auffassen, klar ist die Frage bist du dumm nicht gerade schmeichelnd aber ist ja eine Frage und somit keine Anschuldigung.
Eine rhetorische Frage ist keine echte Frage, sondern eine Form der Behauptung.
Selbst wenn er gesagt hätte "du BIST dumm" könntest du ihn deshalb nicht anzeigen.
Keine Beleidigung, er hat ja gefragt kannst also nein sagen.