Welche Befähigung braucht man, um ein Altenheim oder Seniorenstift zu leiten?
Mehrere Bekannte von uns haben Verwandte oder Eltern(-teile) im Altenheim oder Seniorenstift. Wegen dem Pflegenotstand allerorten - und auch dort - stellt sich uns seit langem die Frage, welche Kenntnisse ein Heimleiter oder Geschäftsführer eines Altenheimes oder Seniorenstifts eigentlich haben muss. Es schaut ja manchmal so aus, als ob die am Vortag noch Hamburger verkauft haben und keine Ahnung von alten Menschen und deren Bedürfnissen haben.
Ich habe dazu im Netz nichts geeignetes gefunden. Wisst Ihr was?
1 Antwort
Der Geschäftsführer benötigt keine besondere Befähigung - auch wenn er nicht in der Lage ist einen vernünftigen Hamburg zu servieren, kann er doch fähig sein, einen guten Grillmeister anzustellen und eine wirtschaftlich rentablen Imbiss zu leiten dessen Hamburger super schmecken ;)
Die Fachliche Verantwortung muss jedoch jemanden mit bestimmten Befähigungen unterliegen.
- Eine verantwortliche Pflegekraft muss die Erlaubnis besitzen, eine der folgenden Berufsbezeichnungen zu führen: Krankenschwester/Krankenpfleger oder Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger - entsprechend der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung, Altenpfleger/in mit staatlicher Anerkennung - aufgrund einer landesrechtlichen Regelung, staatlich anerkannte Heilerzieherin/ staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger, soweit die Leistungen des Pflegedienstes für pflegebedürftige Behinderte erbracht werden.
- Sie muss innerhalb der vergangenen fünf Jahre, mindestens zwei Jahre einen der vorgenannten Berufe hauptberuflich ausgeübt haben, davon i.d.R. mindestens ein Jahr im ambulanten Bereich.
- Nachweis einer mindestens 460-stündigen Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen
Weitere allgemeine Voraussetzungen die durch den MDK geprüft werden sind:
- Es muss eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen ewährleistet sein.
- Die Pflege und die hauswirtschaftliche Versorgung müssen der nach dem Pflegegesetz gebotenen Qualität entsprechen.
- Die Pflege Einrichtung muss wirtschaftlich arbeiten.
Mehr Informationen gibt es zum Beispiel auf der Seite der Handelskammer Hamburg http://goo.gl/oLrzt (Am Beispiel eines ambulanten Pflegedienstes - später im Text wird auch die Ähnlichkeit mit den Voraussetzung für stationäre Einrichtungen erwähnt).
freundliche Grüße aus Hamburg
Kommentar vom Fragesteller.
Danke. Sowas nennt sich eine Antwort. Beste Leistung. Weiter so.