Darf ich eine Bewohnerin aufhalten im Altenheim die abhauen will?
hallo arbeite in einem altenheim wo einpaar weglaufgefärdete bewohner sind..die haben so einen Gps arband da sman festellen kan so sie sind und wenn sie den ausgang verlasen kommt so ein allarmsignal dan wissen wir das sie abhauen..
naja jetzt wurde von meiner chefin mir angewiesen (hausleitung,WBL) das wenn die bewohner abhauen oder das haus verlassen ich verpflichte bin sie aufzuhalten..und auch sie festhalten darf ,,oder den weg versprerren und nicht rauslassen..
aber soviel ich weiß sind das doch auch freie menschen die recht auf freiheit haben. es ist ein normales altenheim keine geschlossenes altenheim oder psychatrie für alte,,
naja es sind wirklich bewohner die sich selber gefährden würden oder andere wenn sie in der öffenlichekit sind weil sie die orientierung verlieren udn nicht zurückfinden ..aber ich kann doch trotzdem nicht gegen sie rechtwiedrig handeln da mach ich mich das strafbar ..oder darf ich das? danke!!
14 Antworten
Ich finds ja echt krass hier jemanden schon wegen der Stellung einer derart intressanten Frage zu kritilieren oder sogar dessen Beruf abzustreiten. 1000x am Tag wird gefragt: "Wer wird WM"? Ist Euch eine solche Frage lieber? Ich finde Figaroelo Frage äusserst intressant, dashalb bekommt Figaroelo von mir sowohl einen Bewertungspunkt für die Frage, als auch ein Kompliment wegen guter Fragen.
Die Frage ist durchaus berechtigt und leider nicht so einfach zu beantworten. Selbstverständlich hat jeder Mensch ein Recht auf Selbstbestimmung, auch alte und gebrechliche Menschen und natürlich auch Kleinkinder (Kita wie ist das da?!) Natürlich hat auch ein Pflegeheim andererseits einen besonderen Betreuungsauftrag. Ich denke die Frage der vollen Geschäftsfähigkeit ist hier nicht ganz ohne Belang. Ein Kleinkind in einer Kita ist m.E. noch nicht mal eingeschränkt geschäftsfähig und darf bzw. muss m.E sogar mit Gewalt (also gegen seinen Willen) aufgehalten werden. Ähnlich dürfte es sich wohl bei einem Erwachsenen verhalten auf den das Betreueungsrecht anwendung findet (früher hieß das glaube unmündig). Aber nicht jeder Heimbewohner ist gleich gaga. Es gibt auch rein körperlich gebrechliche Menschen. Wie ist es da? Leider kann ich da überhaupt nicht raten; allerdings dürfte sich dort das Problem minimieren, da solche Leute wegen ihrer körperlichen Gebrechen gar nicht erst abhauen können.
Nun ich würde mich so verhalten. Geh auf die Leute die abhauen wollen ein. Frag sie wo sie hin wollen, und leite daraus neue fragen ab die immer mehr auf das Heim lenken. z.b Ihre Mitbewohnerin wartet auf Sie im Fernsehraum, es gibt gleich was zu essen, Wir müssen Ihen jetzt die Medikamente geben, in unserem Garten scheint so schön die Sonne da kann man doch auch schön sitzen/spatzieren, Ihre Verwandten kommen morgen/nächste Woche zu Besuch usw.
Ich weiss, ist villeicht auch nur Klugscheisserei eines Pflege-Leien. Hoffe hier findet sich noch ein Jurist ein der Dir besser hilft und nicht nur Leute die Dtl. wird WM rufen.
Dh!
dankeschön
Solange es keine ärztliche Anordnung gibt, dass diese Menschen das Heim nicht verlassen dürfen, weil sie orientierungslos sind und sich und andere gefährden, dürfen sie gehen, wohin sie wollen. Das wäre ja noch schöner, dass ein alter Mensch nicht spazieren gehen darf, weil das "Umstände" macht, weil er z.B. nicht rechtzeitig zurück kommt. Aber in der Praxis .... Es ist eine Gratwanderung.
Verstehst Du eigentlich überhaupt irgendetwas von deinem Job?
Diese alten Leute sind wahrscheinlich geistig nicht mehr voll auf der Höhe. Deshalb wurde zu ihrem eigenen Schutz angeordnet, dass sie das Haus nicht verlassen dürfen. Das ist eine klare Anordnung der Pflegeleitung, kommst Du dieser nicht nach, kann das schon arbeitsrechtliche Folgen haben. Wenn Du sie laufen lässt und es passiert etwas, dann kann das auch strafrechtliche Folgen haben, und zwar wegen unterlassener Hilfeleistung aus der Garantenstellung gemäß § 13 StGB
ich darf den menschen doch nicht aufhalten den freien menschen..es ist ein öffenliches heim..keine gerontopsychatrie..es sind freie menschen..
die müssten in eine geschlossen einrichtung in dem fall eingewiesen werden ..wo man berechtigt ist die freiheit zu entziechen !
Welche Alternative fändest du denn besser als die Damen und Herren, die das betrifft, mal sacht festzuhalten? Dass sie auf die Straße rennen ohne zu schauen und dann evtl. (schwer) verletzt oder getötet werden?
Irgendwie bin ich immer wieder erstaunt über die scheinbare Naivität eines 20-Jährigen.
ja weil ich bin ja nicht berechtigt den lauten die freiheit zu entziechen aber in der psychatrie sind sie dazu berechtigt..außerdem bin ich altenpfleger und kein türsteher !!
in eine geschlossene psychatrie einweisen?
Hallo? Nur weil sie dement sind und nicht immer wissen was sie tun? Da machts dus dir aber sehr einfach.
Das ist eine heikle Angelegenheit, mit der Freiheitsberaubung. Wenn sie nicht raus dürften, dann könnte man sie ja auch einschließen oder?
NEIN. Das darfst Du nicht. Aber Du kannst versuchen, sie zum Dableiben zu bewegen und deine Chefin informieren. Soll die sich darum kümmern.
Und dieses Problem würde ich in der Bude wo Du arbeitest, generell mal abklären. Und zwar rechtssicher abklären.
Sonst wird man Dich mal am Abhauen hindern, aber durch Gitterstäbe in eine JVA.
Du darfst nicht einmal Leute am Bett festbinden.
Und wenn die Leute dann aus dem Bett fallen,kriegst DU eine rein gewürgt wegen Körperverletzung.Das Deutsche Recht.Prozess läuft noch in BRB.
Da möchte ich widersprechen. Der Fragesteller macht sich genau die richtigen Gedanken. Naiv wäre es, wenn er die Anweisungen der Vorgesetzten nicht hinterfragen würde.