Welche Aufgaben GENAU, hat die Ergänzungspflegerin vom Jugendamt, wenn es um ein Baby, bzw. Kleinkind geht ...welche Pflichten und Rechte hat sie?
...es geht um meine Tochter, die nächste Woche 13 Monate alt wird und z.Z. in einer Pflegefamilie lebt. Mir wurde nicht einmal mitgeteilt, dass die beiden Umgänge diese Woche ausfallen, wegen Urlaub der Pflegefamilie - Dies erfuhr ich nur durch ZUFALL, weil die Verfahensbeiständin beim letzten Umgangstermin dieses Jahres dabei sein wollte !!!
Ebenfalls schmettert sie sämtliche Umgangsvorschläge meinerseits ab, die ich vorbringe, um auch den Geschwistern zu ermöglichen, an den Umgängen teilhaben zu können... Sie leiden sehr darunter, dass sie den 1. Geburtstag, das 1. Weihnachtsfest nicht mit ihrer kleinen Schwester gemeinsam verbringen durften :(
Auch die letzte Vorsorgeuntersuchung U6 (bis 12. Monat) wurde bei meiner Tochter nicht durchgeführt.
Könnte man die Ergänzungspflegerin nun in irgendeiner Weise zur Verantwortung ziehen ??? Oder vielleicht einen Wechsel der Ergänzungspflegschaft beantragen ?
2 Antworten
Eine Ergänzungspflegerin/Ergänzungspfleger ist eine vom Familiengericht bestellte Person, welche Teile des Sorgerechts für das Kind ausübt_ und zwar genau jene, welche Dir gerichtlich entzogen und an das Jugendamt übertragen wurden. Zu diesem Gerichtstermin wurdest Du in jedem Fall als persönlich betroffene geladen und solltest dann eigentlich auch dort erfahren haben, um was es konkret geht, selbst bei Nichtteilnahme an der Verhandlung wurdest Du ganz sicher über die Entscheidung informiert.
Eine pauschale Antwort kann Dir hier nicht gegeben werden, da das individuell verschieden ist. Allerdings spricht man von Ergänzungspfleger(in), wenn es nur um Teile des Sorgerechts geht; ist die das Sorgerecht vollständig entzogen, hat das Kind einen Vormund.
Der Rest dessen, was Du schreibst, ist zumindest irritierend:
1. Du schreibst von 2 Umgangskontakten in EINER Woche, das ist zumindest unüblich. Allerdings frage ich mich, ob das lediglich vorgeschlagene Termine oder bereits bestätigte waren ... natürlich haben auch Pflegeeltern das Recht, mal Urlaub zu machen und dann geht in der Zeit eben nichts.
2. Wer schmettert die Umgangsvorschläge ab? Die Pflegefamilie? Das Jugendamt? Mit welchem Grund? Wie sieht denn die Gerichtsentscheidung zum Thema Umgang aus? Wie häufig? Wie lange? Wer? Was sagt das Jugendamt dazu?
3. Woher weißt du, dass die U6 nicht durchgeführt wurde? Und: mit welcher Begründung?
4. Seit wann ist das Kind denn in der Pflegefamilie und handelt es sich um eine auf Dauer angelegte Pflegestelle oder ist das eine Bereitschaftspflege?
die ergänzungspflegerin wurde vom gericht festgelegt. da kann man nicht einfach eine andere suchen. die ergänzungspflegerin hat das sorgerecht für bestimmte bereiche inne. in den bereichen entscheidet sie allein.
bist du mit entscheidungen nicht einverstanden kannst du dich an das gericht wenden
bis eine ergänzungspflegerin festgelegt wird muss einiges nicht in ordnung sein