Weitere Konsequenzen bei Parkrempler?
Guten Tag,
ich bin leider heute morgen aus Unachtsamkeit und Stress rückwärts einem PKW aufgefahren. Allerdings mit niedriger Geschwindigkeit. Es war für mich kein ersichtlicher Schaden zu erkennen. Leider war der Halter des Fahrzeugs nicht da. Ein Nachbar sagte mir dann, dass ich einfach einen Zettel mit meinen Daten bei ihm lassen soll und er dann den Zettel weitergibt. Im Auto habe ich dann aber überlegt und doch die Polizei gerufen. Die Beamten sagten, dass sie ebenfalls keinen Schaden feststellen können und ich aber trotzdem die Unfallmitteilung meiner Versicherung geben solle. Das habe ich sofort getan und die Versicherung sagte, das sei kein Problem. Dann habe ich ein Verwarngeld von 30€ bezahlt und nun warte ich auf den eventuellen Anruf des anderen Halters. Jetzt ist meine Frage, erwarten mich rechtlich noch Konsequenzen wegen Führerschein oder finanziellen Aspekten?
Schöne Grüße an alle. Wäre nett, wenn ihr mir helfen könntet.
6 Antworten
Nein, du hast ja 30,- Euro Verwarngeld für die Ordnungswidrigkeit bezahlt. Sollte der Halter des Unfallfahrzeugs doch einen Schaden feststellen regelt das deine KFZ Haftpflichtversicherung. Vorbildlich Verhalten.
Nein der Führerschein bleibt dir erhalten. Sprich mit deiner Versicherung dass du evtl. den Fremdschaden selbst bezahlen wirst--je nach Höhe natürlich--damit du nicht höher gestuft wirst.
Das geht auch noch wenn die Versicherung bereits geleiste hat.
Vollkommen richtig war es die Polizei zu holen, erstens wegen "Unfallflucht" und zweitens wegen der möglichen Schadenshöhe.
Oft wird nämlich ein viel zu hoher Anspruch gestellt der vollkommen unberechtigt ist.
Naja, Opa wird sich auch nicht grade freuen wenn er höhere Beiträge zahlen muss.
Das weiß ich, habe schon mit ihm darüber geredet. Aber der Typ, dem ich reingefahren bin, hat sich gemeldet. Er konnte auch keinen Schaden feststellen, also belässt er alles so wie es ist.
Na dann---- Papst in der Hose gehabt!
Der wird in die Werkstatt fahren, die werden die Stoßstange abnehmen und sich den status quo dadrunter ansehen... manche machen das aus Kulanz, andere berechnen dafür die Summe X
DAS darfst du auf jeden Fall zahlen... sollten die einen Schaden finden, wird der beseitigt und deine Versicherung begleicht dir Rechnung, und ab Januar 21 wirst du in der Haftpflicht hochgestuft ... wie hoch hängt von deinem sfr und deiner Versicherung ab, manche haben z.n. einen sog. Rabatt Retter in der Versicherung includiert, dann wirst du nicht hochgestuft
findet die Werkstatt keinen Schaden, kannst du den Fahrer/Fahrerin ja einen Gutschein für ein Restaurant in der Nähe als Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten zukommen lassen
Das ist der ganz normale Vorgang
Das war halt die Antwort auf die frage des FS...
Der andere Halter hat das Recht, sein Fahrzeug in der Werkstatt seiner Wahl untersuchen zu lassen. Gerade bei einer Stoßstange ist es möglich, dass äußerlich kein Schaden zu sehen ist.
Die Polizei war da und du hast alles richtig gemacht. Konsequenzen gibt es nur, wenn doch noch ein Schaden festgestellt wird, weil der dann ersetzt werden muß. Dafür gibts aber die Versicherung.
Alles klar, vielen Dank für den Kommentar. Die Versicherung läuft allerdings über meinen Großvater und sagte, dass alles weitere kein Problem sei. Verändert sich so irgendwas an der Versicherungslage?