Weisungsbefugnis in der Hochschule?
Hallo! Kennt sich jemand mit Uni-Verwaltung aus? Ich bin Angestellter der Universitätsbibliothek und werde vom Dekan der Phil.-Fak. einbestellt, weil ich etwas für die Uni-Bib nach seiner Auffassung falsch gemacht habe (Personalgespräch). Mein Vorgesetzter von der Bib meint, ich müsse hingehen (was man üblicherweise auch muss), ich bin aber der Auffassung, dass der Dekan (Vertreter der Lehre?) für mich personalrechtlich gar nicht zuständig ist.
4 Antworten
Selbst, wenn er personalrechtlich nicht zuständig ist, kann er dir einen Fehler zeigen. Oder sollte er den Fehler deinem personalrechtlichen Vorgesetzten mitteilen und dieser macht dich darauf aufmerksam? Es ist doch viel effizienter, wenn der von deinem Fehler "Betroffene" dir den Fehler erklärt. Er kann es von allen am besten.
Es ist doch nicht schlimm und muß keinesfalls negativ sein, wenn dich jemand auf einen Fehler hinweist. Jeder macht Fehler. So ein Hinweis muss nicht böse gemeint sein und/oder personalrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei Teamarbeiten ist es immer besser, wenn jedes Teammitglied auf Fehler hingewiesen wird.
Kann es sein, dass du überreagierst und die Situation überbewertest?
Wie bitte? Wie kommst du denn darauf? Ich habe versucht, die Situation objektiv und praxisbezogen zu sehen.
Soziologisch gedeutet: Mignon = weiblich = Frauen hoffen immer das Beste. Das Huhn denkt so lange, der Bauer käme, um es zu streicheln, bis er mit der Axt zuschlägt;-)
Speziell der letzte Satz ist so ein typischer Frauensatz!
Ups! :-)) Ich hätte dir gar nicht zugetraut, so billig und armselig zu reagieren - wie man sich täuschen kann! :-)) Offenbar hast du keine Argumente und mußt deshalb versuchen, mit unsachlichen Pauschalisierungen Frauen zu diskriminieren, um dich zu rechtfertigen. Wer keine Sachargumente hat, wird persönlich. Das ist allseits bekannt. :-))
Danke für deine Bestätigung, dass ich offenbar ins Schwarze getroffen habe! :-)) Wenn du im Internet unterwegs bist, mußt du immer damit rechnen, dass du Antworten erhältst, die du nicht lesen möchtest. Die Wahrheit kann schmerzlich und peinlich sein. :-)))
Übrigens kein Wunder, dass du an deinem Arbeitsplatz aneckst und zu einem Gespräch gebeten wurdest. Jetzt wird mir vieles klar. :-))
Aber egal.... ! Ich wünsche dir - ganz fraulich und typisch weiblich - alles Liebe und Gute für deine berufliche Zukunft und natürlich viel Erfolg für deine persönliche und charakterliche Weiterentwicklung! :-))
Weitere diskriminierende und beleidigende Bemerkungen sind ausdrücklich willkommen. Sie haben für mich einen Unterhaltungswert. Danke für den herzhaften Lacher! :-))
Ich persönlich sehe das auch so, dass er dir nicht weisungsbefugt ist.
Ziehe einen Vertreter des Nichtwiss-Personalrates hinzu.
Das müsste doch in deinem Vertrag stehen? Wer hat dich eingestellt?
Bei Behörden und dazu gehört auch eine Universität muss man unterscheiden, zwischen dem Personalchef und dem Abteilungsleiter.
Und meiner Meinung nach ist der Dekan gleichzusetzen mit dem Abteilungsleiter und somit für dein Aufgabengebiet zuständig und seinen Weisungen musst du dann auch Folge leisten.
Er hat natürlich auch die Möglichkeit dir einen Verweis zu erteilen, bzw. kann er natürlich auch der Personalleitung oder dem UNI-Kanzler mitteilen, dass du für den Job in der Bibliothek nicht geeignet bist.
Daher solltest du schon das Gespräch mit ihm suchen.
Gruß N.U.
Na, auf jeden Fall kommst du aus der AG-Ecke!;-)