Weisheitszahn op selber bezahlen?


03.06.2022, 08:07

Und nicht arbeitslos gemeldet bin *

7 Antworten

Und seit wann bist Du arbeitslos .... bereits länger als einen Monat?

Wenn nicht .....

Nach § 19 Abs. 2 SGB V haben Versicherungspflichtige nach dem Ende ihrer Mitgliedschaft einen nachgehenden Leistungsanspruch für längstens einen Monat. Der Anspruch besteht auch dann, wenn eine Mitgliedschaft endet, die auf § 192 SGB V beruhte. Dies ist beispielsweise nach dem Ende eines Krankengeldanspruchs der Fall.

https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/leistungsrecht/825-nachgehender-leistungsanspruch.html

Nein, wenn der Zahnarzt die W-Op für nötig hält, zahlt das die KK.

ChillMalEasy  03.06.2022, 08:12

...der Fragesteller ist allerdings aktuell nicht krankenversichert, da er arbeitslos und vorallem nicht beim Amt als arbeitslos gemeldet ist.

Greekchico 
Beitragsersteller
 03.06.2022, 08:16
@ChillMalEasy

Das heist ich übernehme die Weisheitszahn op kosten selber ?

luibrand  03.06.2022, 08:17
@ChillMalEasy

Das hat der FS nicht dezidiert geschrieben.

ChillMalEasy  03.06.2022, 08:17
@Greekchico

Genauso sieht's aus ☝️

ChillMalEasy  03.06.2022, 08:18
@luibrand

Doch, daß hat er, du mußt seine Frage komplett lesen meine 🐭

luibrand  03.06.2022, 08:20
@ChillMalEasy

Er schreibt 'arbeitslos gemeldet' - damit ist er auch krankenversichert !

ChillMalEasy  03.06.2022, 08:22
@luibrand

Im Untersatz schreibt er und nicht arbeitslos gemeldet. Du solltest deine ganze Frage lesen mein 🐰☝️

luibrand  03.06.2022, 08:24
@ChillMalEasy

Meine Antwort ist zutreffend. Wer nicht gemeldet ist, muß alles selbst zahlen, das weiß jedes Kind.

ChillMalEasy  03.06.2022, 08:26
@luibrand

... genauso sieht's aus mein 🦩

Wenn die Operation medizinisch notwendig ist, zahlt das ganz normal die Krankenkasse. Krankenversichert musst du auch sein, wenn du NICHT arbeitest, und NICHT arbeitslos gemeldet bist. Wieso bist du das denn nicht?

Wenn du Leistungen bekommst vom Arbeitsamt,bist du auch kranken versichert ,und die Kasse zahlt,ansonsten wenn es ein Notfall ist,wirst du auch behandelt.

Greekchico 
Beitragsersteller
 03.06.2022, 08:11

Also wenn’s ein Notfall ist bzw die Zähne dringend rausmüssen , muss ich da auch nichts zahlen, selbst wenn ich keine Leistung bekomme und arbeitstätig bin?

Dann melde dich schleunigst arbeitssuchend. Dann bist du auch sicher krankenversichert.