Weichspüler undicht und auf Beifahrer-Sitz ausgelaufen. Wie ist der Rechtsfall?
Hallo,
ich kaufte heute Weichspüler in einem Drogeriemarkt, legte ihn auf den Beifahrer-Sitz und wollte anschließend nach Hause fahren. Nach kurzer Zeit roch ich leider schon, was geschehen war. Der Verschluss war nicht richtig auf dem Flaschenhals und somit verteilte sich ein Teil des Weichspülers auf dem Beifahrer-Sitz meines Auto. Die Flasche musste ich infolgedessen richtig verschließen, um noch mehr Schaden zu vermeiden.
Der Autositz hat nun große Flecken und ich bin stinksauer! Ist der Drogeriemarkt schuld oder hätte ich selbst schauen müssen, ob die Flasche ordnungsgemäß verschlossen ist? Danke im Voraus für Eure Antworten!
15 Antworten
Da musst du selber drauf achten. Ich sehe immer wieder, das viele die Weichspülerflaschen öffnen um mal dran zu riechen. Da kann es immer passieren, dass welche nicht richtig verschlossen sind. Sie haben ja nicht wie Lebensmittel so einen Verschluss der erstmal "aufbrechen" muss.
Selber Schuld ... für sowas gibts auch den Kofferraum, wenn da was ausläuft nimmst halt die Matte raus und wäscht die gründlich ab. Beim Sitz wünsch ich dir viel Spass ... im Idealfall im Sommer ausbauen, mal ordentlich mitm Kärcher drüber und dann 2-3 Tage in der Sonne trocknen lassen :-)
Du bist selbst schuld - auch wenn Du es nicht bist
Was würdest Du erwarten, dass man an der Kasse als Kassiererin nochmal alle Behälter auf Dichtigkeit prüft?
Dann solltest Du in Zukunft etwas Verpflegung und einen Stuhl zum Einkaufen mitnehmen, denn das dauert dann länger an der Kasse.
Irgend ein Dummdödel hat eine Flasche aufgemacht, dran gerochen und wieder hingestellt, nicht ordentlich verschlossen und Du hast jetzt den Salat.
Deswegen kann man den Markt hierfür nicht verantwortlich machen.
Und selbst wenn Du das könntest, würde es nichts bringen, denn man würde Dir vorwerfen, einfach mal so, Du warst das selbst. Wie willst Du das entkräften?
Eigentlich überprüft man das im eigenen Interesse, ob eine solche Flasche dicht ist.
Du kannst es ja mal versuchen, ob die Betriebshaftpflichtversicherung des Marktest den Schaden trägt.
EHER NICHT
Es gibt eben leider Kunden, die solche Flaschen öffnen, um daran zu riechen.
den Drogeriemarkt kannst du nicht verantwortlich machen dafür