Schaden am BMW 530d F10 durch AGR?

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Nein, Du könntest allenfalls BMW verklagen wenn sie ein System eingebaut haben das einen Schaden verursacht.

Das Problem ist ja nicht dass man durch die AGR Steuern spart sondern dass dies nötig ist um Abgasnormen einzuhalten. Durch Deaktivierung hält es die Abgasnorm nicht ein, dadurch verliert es die Zulassungsvoraussetzungen (der F10 wird noch nicht lange genug gebaut als dass da ein Bj möglich wäre zu dem auch eine Zulassung ohne AGR denkbar wäre).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Alle fz mit agr machen Probleme. Für das deaktivieren müsste auch ein Eingriff in das Motormanagement stattfinden. Das bezweifel ich dass das geht. Außerdem dürfen fz in keiner Art und Weise schlechter gemacht werden wie die Betriebserlaubnis das zum Zeitpunkt des inverkehrbringen ausgewiesen hat.

Nonameguzzi  30.01.2019, 16:40

Wenn es zum Zeitpunkt der Erstzulassung mit einer schlechteren Abgasnorm noch zulassungsfähig war dann darf es zurück gestuft werden.

Allerdings wird dann unter Umständen eine Typisierung nach alter Homogenisierungs Norm fällig und da wir es 1. Schwer eine geeignete Messstrecke aufzutreiben und 2. Schweine teuer.

martinreschke  30.01.2019, 17:12
@Nonameguzzi

Ist ja richtig. Wenn aber ab einem bestimmten Datum eine neue Abgasnorm für neu in den Verkehr zu bringende fz griff, so wurden alle unangemeldeten fz. schnell auf das AH zugelassen. Ansonsten wären sie „Schrott“. Wenn das so einfach wäre, hätte man unangemeldet lassen können.

Ganz klares nein.

Warum sollte der Staat einen Schäden zahlen der entsteht weil der Fahrzeughersteller es nur auf diese.weise.Achafft Vorgaben einzuhalten?

Da ist doch eher der Fahrzeughersteller in der Pflicht ein Fachzeug zu liefern das funktioniert.