Wegerecht entziehen
Hallo, wie ihr oben schon lesen könnt, geht es ums Wegerecht. Am Haus der Oma meiner Freundin ist eine Einfahrt die zu der zum Haus gehörigen Garage führt. Diese Einfahrt führt auch auf den Hof des Nachbarhauses und wird von den Nachbarn dazu genutzt die Mülltonnen rauszubringen (was auch durch den Hausflur ginge). Nun gibt es mit dem neuen Besitzer und dessen Mietern Schwierigkeiten, da sie meinen mehr als nur Wegerecht, also das Recht diesen Weg zum durchlaufen, zu haben. Nun zur Frage: Ist es möglich das Wegerecht welches ja durch den Durchgang im eigenen Haus unnötig ist, zu entziehen?
Bitte denkt daran, dass das Nachbarhaus den Durchgang nicht zwangsläufig braucht.
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Ist das im Grundbuch eingetrahen d.h. dinglich gesichert? Wenn nicht, hier mal nachlesen, man kann das Wegerecht auch entziehen
http://www.frag-einen-anwalt.de/Durchfahrtsrecht-Wegerecht,-Gewohnheitsrecht-__f75053.html
Danke für den Stern.
Da müßt ihr euch beim Grundbuchamt erkundigen, und danach eventuell zu Ra.
hört sich ganz gut für euch an da es ja wichtiger für euch ist und der nachtbar es. kaum benötigt
vieel glück:))