Wegen Vertrag von Eltern für minderjährigen Inkasso an nun Erwachsenen?

10 Antworten

Tja, "keiner wusste" gilt nicht, wenn es im Vertrag steht...

Wenn nicht Du, so hätte zumindest Dein Vater den Vertrag genau lesen müssen, ehe er unterschreibt.

Eine Inkasso-FA zu beauftragen, ohne Dir je eine Mahnung geschickt zu haben, geht garnicht.

Wer das Verlängerungsjahr zahlen muss, kommt drauf an, wer den Vertrag unterschrieben hat, denn derjenige ist kostenpflichtiger Vertragspartner.

Und wenn der Vertrag nach 2 Jahren enden sollte, müsstet ihr das beweisen können.

Ansonsten sofort kündigen, damit der Vertrag nicht noch weiter läuft.

Wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde, müssen die Beiträge weiter gezahlt werden. Da du noch minderjährig warst, werden sie sich an deinen Vater wenden (müssen)

Da der Beitrag ja vertraglich geregelt war, ist einen Mahnung überhaupt nicht erforderlich.

und keiner wusste das der Vertrag weiter läuft wenn wir net kündigen.

Das ist aber eine Standardklausel in Verträgen und auch so in Ordnung (§ 309, Nr. 9 BGB). Bei Dauerschuldverhältnissen ist das ehr der Standard als die Ausnahme.

haben sie das Recht bei mir die Zahlungen zu erwarten oder müsse das von meinen Vater aus gehen?

Da der Vertrag nach Eintritt der Volljährigkeit durch dich weitergeführt wurde, dürfest du auch dann der Vertragsnehmer sein, ergo sollte es korrekt sein.

und wir ihr wisst den ein oder anderen Jugendlichen interessiert es nicht was im Vertrag steht...!

Tja.

Apropo ich habe keine Mahnungen vom Fitnessstudio erhalten

Wenn vertraglich ein konkreter Zahlungstermin eindeutig vereinbart war, braucht es auch keine Mahnung. Der Verzug tritt durch Überschreitung des Zahlungsziels dann automatisch ein (§ 286 Abs. 2, Nr. 1 BGB).

Also:

  1. Zahle die Hauptforderung ans Fitnessstudio (nicht ans Inkassobüro!)
  2. Dazu evtl. Verzugskosten (Rücklastschriftgebühr, Zinsen)
  3. Kündige per Einwurfeinschreiben zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  4. Widerspreche beweisbar (z.B. auch per Einwurfeinschreiben) den Inkassokosten gegenüber dem Inkassobüro und untersage die Weitergabe deiner Daten an Schufa und Co. vor gerichtlicher Klärung (§ 28a BDSG).

Ich weiß es nicht, mir liegt ja der Vertrag nicht vor.

Ich gehe davon aus, dass du der Vertragspartner bist. Auch Minderjährige dürfen Verträge abschließen. Sogar auch ohne Zustimmung der Eltern.

In deinem Fall hast - denke ich - du den Vertrag abgeschlossen, mit Zustimmung deiner Eltern (Vater war ja dabei). Insofern, ja. Die sind im Recht.

Und, dass sich der Vertrag verlängert, steht übrigens drin. Also, die Ausrede zählt nicht.

Jetzt ist es das sinnvollste, wenn du beim Inkassobüro anrufst und eine Zahlungsvereinbarung machst.

mepeisen  03.05.2018, 06:59
Jetzt ist es das sinnvollste, wenn du beim Inkassobüro anrufst und eine Zahlungsvereinbarung machst.

Der Rest ist soweit ja richtig, aber das ist allerdings Unsinn. Aus zwei Gründen:

A) Zweifelhaft, ob es hier ohne Mahnung jemals zum Verzug kam. Ohne Verzug aber kein Anrecht auf Inkassokosten.

B) Mit so einer Aktion löst man weitere rund 100€ Gebühren aus (Rateneinigungsgebühren) und man muss die eigentlich nicht durchsetzbaren Inkassokosten anerkennen. Wenn man eh schon wenig Geld hat, ist das eher unsinnig.

ozz667  03.05.2018, 10:14
@mepeisen

Anhand der oben genannten Aussagen über unklare Vertragslaufzeit und unklarem Vertragspartner gehe ich davon aus, dass gemahnt wurde. Klar, es ist möglich, dass es verschlampt wurde, aber unwahrscheinlich.

Deswegen denke ich nicht, dass es sich um einen Trickbetrug handelt, sondern eher um Versäumnisse bei gerechtfertigten Forderungen.

Was wäre denn dein Vorschlag, wie er weiter damit umgehen soll?

mepeisen  03.05.2018, 10:58
@ozz667

Habe einen eigenen Kommentar geschrieben. Hinsichtlich des Verdachts des Trickbetruges: Wenn nicht in den letzten Monaten eine Fittnesstudio-Kette da extrem auffällig gewesen wäre, würde ich das auch nicht direkt vermuten. So aber sollte man nochmal genauer hinschauen :-)

Mir geht es aber bei meiner Antwort auf deinen Beitrag wie gesagt erst mal um den Gebührenirrsinn der Inkassos. Man sollte sich bewusst sein, was man damit auslöst und ob man diese mehr als 100€ wirklich verschenken will. Die Rateneinigungsgebühren sind ja irgendwie über das RVG begründbar. Insoweit kein Trickbetrug, aber unnötig sind sie trotzdem.

ozz667  03.05.2018, 17:33
@mepeisen

Das ist soweit richtig. Genauer hinschauen sollte man. Aber, genau das ist ja auch der Punkt im Vertrag. Wenn man genauer hingeschaut hätte, wüsste man auch, wer da was für wie lange unterschrieben hat.

Deshalb halte ich ja in diesem Fall den Trickbetrug für unwahrscheinlich. Und ja, die Gebühren sind Irrsinn. Aber dafür ist es jetzt zu spät. Alles was danach kommt, wird noch teurer.

mepeisen  04.05.2018, 06:37
@ozz667
Wenn man genauer hingeschaut hätte, wüsste man auch, wer da was für wie lange unterschrieben hat.

Ja, das ist richtig. Im recht sein und sein Recht auch zu beweisen sind leider immer zwei verschiedene paar Schuhe.

Deshalb halte ich ja in diesem Fall den Trickbetrug für unwahrscheinlich.

Rein nüchtern betrachtet ist es bereits glasklarer Betrug, wenn man der Schilderung des TE folgt. Es wurde etwas versprochen (keine automatische Verlängerung), was nicht eingehalten wurde. Und an ein Versehen glaubt niemand. Solche Dinge passieren immer wieder und das vorsätzlich. Das Problem ist halt, auch zu beweisen, was da ablief. Da bin ich auch bei dir.

Aber dafür ist es jetzt zu spät

Nicht wirklich. Das wäre es erst, wenn bereits tituliert worden wäre und die Fristen abgelaufen sind.

Inkassogebühr fürs gerichtliche Mahnverfahren: 25€. Mahnverfahren Gerichtsgebühr 32€. Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher: 48€ (12 Monate je 4€). Das liegt immer noch deutlich unter dem, was das Inkasso mit Inkassogebühren und Rateneinigungsgebühren aufruft.

ozz667  04.05.2018, 07:11
@mepeisen

Gut, wenn du meinst.

Ich sehe das anders. Die Angaben sind hier sehr verworren, so dass man letztendlich sehen muss, was schriftlich vereinbart wurde.

mepeisen  04.05.2018, 07:21
@ozz667

Deswegen auch meine Rückfragen in meiner eigenen Antwort. Beispiel: Wenn alles abgebucht werden sollte und plötzlich und ohne Grund hören diese Lastschriften auf und mehrere Jahre später meldet sich dann ein Inkasso (bei einigen über 9 Jahre später), dann bekommt die Argumentation eines ständig weitergehenden Abos gewaltige Risse bzw. stürzt in sich zusammen. Das ist jedenfalls der Hintergedanke, weswegen diese Billig-Kette in den letzten Monaten extrem auffällig wurde ;-)

ozz667  04.05.2018, 09:04
@mepeisen

Mann, jetzt reicht es. Nur weil du da irgendwas gelesen hast...

Hör doch mal zu, anstatt immer dasselbe zu schreiben. Es gilt der Leitsätze: Wenn du Hufe hörst, denk an Pferde, nicht an Zebras.

Ja, es mag sein, dass da Betrüger unterwegs sind. Hier ist doch absolut kein Anhaltspunkt dafür.

Die Bedingungen stehen im Vertrag. Da der TE nicht mal genau weiß, wer Vertragspartei ist - er oder sein Vater - ist es Schwachsinn über Betrug zu diskutieren. Ich bin mir sicher, wenn man im Vertrag nachschaut, sofern der TE ihn findet - stellt sich raus, dass die Forderung gerechtfertigt ist.

Anderes Beispiel: Wenn jemand aus Vergesslichkeit sein Auto im Parkhaus nicht findet, schicke ich ihn auch nicht zur Polizei um einen Diebstahl anzuzeigen. Ich lasse ihn zuerst das Parkhaus durchsuchen.

Und jetzt kommentiere deinen eigenen Beitrag. Ich kenne deine Argumentation, halte sie für Blödsinn und brauche sie nicht nochmal zu lesen.

mepeisen  04.05.2018, 09:31
@ozz667

Wieso so aggressiv? Ich habe ausschließlich wegen der Inkassokosten und der Rateneinigungsgebühr geantwortet. Du warst es, der hier die große Diskussion mit mir angezettelt hat. Sorry, wenn ich die von dir angezettelte Diskussion eingestiegen bin. Das nächste Mal solltest du unter deine eigenen Beiträge schreiben "Kommentare unerwünscht". Dann weiß man wenigstens Bescheid.

ozz667  04.05.2018, 11:22
@mepeisen

Ich Nein. Du hast immer wieder mit der Betrugssache angefangen. Das mit den Gebühren war ja noch konstruktiv.

Ansonsten: Ich kenne deine Argumentation, halte sie für Blödsinn und brauche sie nicht nochmal zu lesen.

mepeisen  04.05.2018, 13:20
@ozz667

Ähhhm. Dann lies doch nochmal alles. Steht hier schwarz auf weiß, wer was geschrieben hat.

Deine Worte:

Deswegen denke ich nicht, dass es sich um einen Trickbetrug handelt, sondern eher um Versäumnisse bei gerechtfertigten Forderungen.
Was wäre denn dein Vorschlag, wie er weiter damit umgehen soll?

Kannst natürlich leugnen, was du selbst geschrieben hast. Du bist wirklich witzig. Ich kapiere immer noch nicht, wieso du so aggressiv reagierst. Ich habe jedenfalls mit dem ganzen nicht angefangen.

Aber meinetwegen leugne es weiter. Ich bin mal raus hier. Lebe weiter in deiner Traumwelt.

ozz667  04.05.2018, 17:42
@mepeisen

Ich kenne deine Argumentation, halte sie für Blödsinn und brauche sie nicht nochmal zu lesen.

Und apropo es war abgemacht im Fitnesstudio das die mich nach 2 Jahren kündigen ausser es gefällt mir und ich lasse den Vertrag verlängern.

Dichterseele  03.05.2018, 01:57

Die Frage ist, ob Du beweisen kannst, dass das abgemacht war...

ankamlr  03.05.2018, 01:56

Es ist egal was dir gesagt wurde, jeder (normal denkende Mensch) weiß, dass man einen Vertrag schriftlich kündigt und anschließend eine Bestätigung dafür bekommt. Wenn du (sorry) zu blöd bist, um den Vertrag zu lesen, ist das nicht deren schuld. Außerdem kannst du mir nicht erzählen, dass du in 8 Monaten keine einzige Zahlungserinnerung oder Mahnung erhalten hast. Wirst es also wohl oder übel zahlen müssen

mepeisen  03.05.2018, 07:00
@ankamlr

Es ist nicht egal. Verträge sind so einzuhalten, wie sie abgeschlossen wurden. Von beiden Seiten. Und wenn das so versprochen wurde, muss es eingehalten werden. Wichtig ist nur die Frage, wie man dieses Versprechen beweisen kann.