Fitnessstudio Kündigung damals minderjährig jetzt volljährig?
Guten Tag,
Als ich 17 war habe ich mit meinem Vater einen Vertrag beim Fitnessstudio geschlossen. Ich UND ER haben ihn unterschrieben, da er wein Erziehungsberechtigter war und ich logischerweise nicht in der Lage dazu war einen Vertrag zu schließen.
Dazu jetzt meine Frage: Wenn ich diesen Vertrag nun kündige, muss mein Vater unterschreiben? Weil er ist ja nicht mehr mein Erziehungsberechtigter, stand allerdings damals auf dem Vertrag.
Danke im Voraus für eure Hilfe!
5 Antworten
Aus eigener Erfahrung weiß ich dass man da nur sehr schwer wieder raus kommt. die einfachste Möglichkeit wäre, wenn du dich ummeldest, z.B. bei ner Tante auf dem Land, wos weit und breit kein Studio gibt. So kannst du den Vertrag dann wesentlich einfachwer abstoßen.
(Außer es war hier wirklich ein fieses Studio, was mir das Leben schwer gemacht hat und alle anderen auf der Welt sind super)
Bei uns haben sie Stress gemacht. Ich wollte aus dem Vertrag aussteigen, weil ich damals krank wurde und keinen Sport mehr machen sollte. Ich hatte ein Attest vom Arzt und die sagten aber: "Wir haben eigene Ärzte, wir prüfen das selbst". Sie fanden, ich kann trotzdem Sport machen, also musste ich mich ummelden zu meiner Tante nach NRW. Dort gabs diese Studios nicht und somit wohnte ich zu weit weg um vom Vertrag noch zu profitieren.
Ok, in dem Fall ging es dann um eine außerordentliche Kündigung. Da wird es schwierig. Deswegen gibt es mittlerweile viele Studios, die eine Art Reha-Sport oder Yoga anbieten. Hier entfällt dann die Ausrede "Ich kann keinen Sport mehr machen".
Es war ja keine Ausrede. Ich hab zu viel Sport gemacht und habe davon eine chronische Knochenhautentzündung bekommen, die selbst jetzt nach ca 20 Jahren nicht verheilt ist. Damals haben mir sämtliche Ärzte gesagt, ich soll NIX mehr machen. Nichtmal Treppen steigen. Wenn ich Treppen laufen muss, soll ich mit dem Po Stufe für Stufe gehen. Hinzu kamen extreme Schmerzen und dass ich kaum laufen konnte. Haben sie aber nicht gelten lassen.
Wenn dein Vater damals mit unterschrieben hat, d.h. er im Vertrag steht, ist er eben auch Vertragspartner und muss auch die Kündigung unterschreiben.
Oder der Vater hat nur als gesetzlicher Vertreter unterschrieben und damit den Vertrag seines damals noch minderjaehrigen Sohnes genehmigt. Vertragsnehmer ist dann aber allein der Sohn.
Die Option besteht natürlich auch. Wie es tatsächlich ist, weiß nur der Fragesteller.
Innerhalb der Fristen kannst du den natürlich ohne deinen Vater kündigen.
Wenn dein Vater damals für dich unterschrieben hat, ist ja ein rechtmäßiger Vertrag geschlossen worden. der kann nur ordentlich (fristgemäß) gekündigt werden.
Nein, er muss nicht unterschreiben.
Warum nicht? Wenn der Vater aufgrund der Minderjährigkeit unterschrieben hat, ist er doch der Vertragspartner und muss auch die Kündigung unterzeichnen.
Theoretisch hätte der Fragesteller nach Erreichen der Volljährigkeit den Vertrag ändern müssen.
, ist er doch der Vertragspartner
Wenn dem so ist, hast du Recht. Ich bin davon ausgegangen, dass der Vertrag von vornherein auf den Sohn lief und Papa lediglich zugestimmt hat. Aus der Fragestellung geht die konkrete Konstellation nicht hervor.
Ich glaube wir haben beide Recht ;-) Keine Ahnung, wie die Konstellation aussieht.
Danke für deine schnelle Antwort.
Warum? Jeder Vertrag kann doch unter Einhaltung von Fristen gekündigt werden.