Wegen außerschulischen Verbrechen von der Schule fliegen?
Hallo,
man kann ja, wenn man innerhalb der Schule Straftaten begeht bzw. die Schulordnung schwer missachtet von der Schule geworfen werde. Wie sieht es denn aber dann mit außerschulisches Verbrechen aus. Wenn ich jetzt beispielsweise in meiner Freizeit (auch außerhalb des Schulgeländes) Leute Überfalle oder jemanden zusammenschlage o.Ä., hat die Schule dann das Recht mich von der Schule zu verweisen, obwohl es ja nichts mit der Schule zu tun hat?
2 Antworten
Habe das eine in der Nachbarschaft wohnende Lehrkraft gefragt.
Sinngemäße Antwort: Im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht sind die Hauptschulen (leider) gezwungen, solche Schüler bis zur Erfüllung der sSchulpflicht zu beschulen. Weiterführende Schulen (Realschulen, Gymnasien, Oberschulen) können solche Schüler der Schule verweisen, weil sie mittelbar eine Gefahr für die Mitschüler sind/sein können.
Hat so ein Nachwuchsmafiosi seine Schulpflicht erfüllt, kann ihn auch die Hauptschule OHNE Abschluss raussetzen.
Tja, und wenn das ein Sitzenbleiber ist, der schon mehr als eine Ehrenrunde gedreht hat, dann wars das mit Abschluß.
Denn auch die "Bildungsinstitute" sind nicht verpflichtet, Teilnehmer (zB sponsered bei JC) zu akzeptieren. Da ist dann der Schleudersitz sehr sehr locker eingestellt!
wenn Deine Taten in irgendeiner Verbindung oder Zusammenhang mit der Schule stehen, dann kann es auch Konsequenzen haben, wenn es außerhalb des Schulgeländes und/oder in Deiner Freizeit passiert.
Beispiel: Du verprügelst oder überfällst einen anderen Schüler Deiner Schule am Wochenende & es kommt raus. Soll man es Deinem Opfer dann zumuten, dass es Dich weiter jeden Tag in der Schule sieht?