Schulordnung (4 Seiten-kleingedruckt) abschreiben als Strafe erlaubt?
Ich und mein Kumpel haben für vielleicht 10 Minuten das Schulgelände verlassen. Als wir zurückkamen kam ein Lehrer auf uns zu und wollte unsere Namen und unsere Klasse wissen. Er schimpfte und sagte wir dürfen das nicht. Aber so wie ich das gehört habe, haben andere Schüler vor uns immer "Verwarnungen" bekommen. Wir waren dort zum ersten mal aber und er gab uns direkt due GANZE Schulordnung zum abschreiben. Meine Mutter hat darauf bei dem Sekretariat der Schule angerufen und sich beschwert, doch ich muss die Schulordnung letztendlich doch abschreiben. :( Ich persöhnlich finde das ziemlich ungerecht für dass, das wir das erste mal da waren. Ist das erlaubt?
9 Antworten
Na, hoffentlich bereut Deine Mutter diese Intervention nicht irgendwann einmal.
Meine Mutter hätte gesagt: "Richtig so!"
Wenn an selbst etwas getan hat, was man "nicht darf", muss man nicht fragen, ob ein anderer etwas "nicht darf".
Fange am besten jetzt an. Dann bist du schnell fertig und kennst direkt alle Regeln, damit es zukünftig nicht mehr zu solchen unangenehmen Folgen kommt.
Du hast Glück, den das ist eine sogenannte "mechanischen Strafarbeit" und ist nicht gestattet (auch wenn dies oft gemacht wird, weil das kein Schüler weiß)
Hier ein Auszug aus einem Text den ich auf der schnelle gefunden habe
Körperliche Bestrafung, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Erziehungsmaßnahmen sind deutschlandweit, und damit auch in der Schule, verboten. Denn Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung — im Bürgerlichen Gesetzbuch seit November 2000 verankert.
Es ist nicht zulässig, eine Schülerin oder einen Schüler in die Ecke zu stellen, Kniebeugen machen zu lassen oder an die Tafel zu holen, um das Nichtvorhandensein von Wissen zu demonstrieren. 50-mal den Satz „Ich darf nicht schwätzen“ auf ein Blatt Papier zu schreiben zählt zu den mechanischen Strafarbeiten und ist ebenfalls entwürdigend. Auch seitenweises Abschreiben von Texten oder vielfaches Schreiben desselben Wortes, auch wenn dies als Übungsarbeit deklariert ist, darf somit den Schülern nicht zugemutet werden.
richtig so !
Müsste ein Focus-Bericht gewesen sein, aber in deinen Link, werden nur Strafarbeiten in allgemeinen behandelt, nicht WELCHE Strafarbeiten
Du wusstest wie es sich anhört sehr genau das es verboten ist das Gelände zu verlassen. Deshalb finde dich mit der Strafe ab und überleg dir nächstes Mal genauer, ob du nochmal die Regeln wissentlich brichst.
Das ist nicht erlaubt.
Wo hastn des her?
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Rechtliches/Fragen-und-Antworten-zum-Unterricht/Ordnungs-Erziehungsmassnahmen/index.html