Wechsel TVÖD zu AVB 2 - equivalente Eingruppierung?

2 Antworten

Das ist reine Verhandlungssache.

Es wird ja auch immer die "Betriebszugehörigkeit" mit berücksichtigt. Da steht es dem Arbeitgeber frei, deine Berufsjahre zu dieser Zugehörigkeit umzumünzen.

Im öffentlichen Bereich gibt es ja auch immer einen Personalrat, der wacht natürlich auch darüber, dass ein "Quereinsteiger" nicht besser eingestuft wird, als ein langjähriger Mitarbeiter.

Beatemup93 
Beitragsersteller
 11.09.2020, 13:25

Danke 👍 Dann heißt es wohl verhandeln. Im Zweifel muss ich ja nicht den AG wechseln 😁

Ploppy8888  11.09.2020, 14:08
@Beatemup93

Bei fast jedem Vorstellungsgespräch wird doch ohnehin nach den Gehaltsvorstellungen gefragt, oder wenn man am Schluss seine Fragen äussern darf kann man dann eben das Thema ansprechen. Selbst bei mir als Beamter ist das immer wieder eine wichtige Frage, wie man beim Dienstherrenwechsel besoldet wird, vom Gesetz her ist das nämlich gar nicht so eindeutig geklärt.

Das ist verhandelbar und meist auf die neue Stelle festgeschrieben.

Versuche es auf jeden Fall, nehm am Besten deine letzte Lohnabrechnung mit, das zeigt von Ehrlichkeit und schadet nie bei einem Vertrag verhandeln.

Hoffe konnte dir helfen, bei weiteren Fragen sehr gerne einfach melden😉

Woher ich das weiß:Berufserfahrung