WBS erhalten, aber was jetzt?
Hallo meine lieben, ich habe vor kurzen einen Wohnberechtigungsschein erhalten und ab nächster Woche hätte ich auch ein paar termine bei 'normalen' wohnungen, die eben in dem Preis und Grössenbereich wären, der mir vorgeschrieben wurde. Aber wie ist das denn jetzt eigentlich wenn ich von der Seite des Mieters aus die Wohnung bekommen würde, wie muss ich denn dann weiter vorgehen? Leider wurden mir null Infos beim beantragen des Scheines gegeben!
3 Antworten
Beim Zustandekommen eines Mietvertrages musst du dem Vermieter den WBS aushändigen. Mehr hast du nicht zu tun.
Ein WBS ist nur für Wohnungen im sozialem Wohnungsbau,bei anderen freien Wohnungen brauchst Du den nicht.Ich habe den Kommentar gelesen,der hat auch nichts mit dem Arbeitsamt zu tun,und ein Vermieter muss sich nicht mit Deinem Arbeitsamt in verbindung setzen,ausser er will das die Miete direckt vom Amt an ihn überwiesen wird.
Such weiter, wenn ein Vermieter den WBS braucht, dann wird er dir das sagen. Du schliesst dann den Vertrag ab und zahlst deine Miete.
Wenn das Jobcenter dich unterstützt, musst du vor Vertragsabschluss mit dem Jobcenter reden.
Wirklich? und der muss sich dann quasi ans Arbeitsamt wenden oder wie? Vielen Dank für die schnelle antwort!