Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein in der Wohnung vom Onkel?
Hallo zusammen,
folgendes: Mein Onkel hat ein Merhfamilienhaus in dem nun eine Wohnung frei ist. Eigentlich braucht man einen WBS. Die Grenze liegt bei 18.000 brutto im Jahr, da ich drüber liege werde ich wohl keinen bekommen.
Gibt es Möglichkeiten die Wohnung trotzdem zu beziehen?
Meine Oma wohnt z. B. nebenan und ist 100 % Schwerbehindert. Bringt es das zu erwähnen? Dass ich sie pflege? Oder gibt es da Ausnahmen da die Wohnung von meinem Onkel ist? Wegen Familie? Eigenbedarf etc?
Und wer bekommt den WBS eigentlich? Wem muss man den zeigen? Kann man das umgehen?
Ich weiss nicht genau wo ich mich informieren soll. Vielleicht kann ich hier vorab ein paar Infos sammeln. Lieben Dank.
5 Antworten
Ich bezweifle die Notwendigkeit eines WBS für eine privat vermietete Wohnung. Worauf beruht deine Annahme?
Oder verwechselst du die Notwendigkeit (seit1.11.15) einer Wohnungsgeberbescheinigung für das Meldeamt?
Die Jetzigen Mieter ziehen nach mehr als 20 Jahren aus
Genau hier könnt der Ansatz für die Chance sein, das Mehrfamilienhaus aus der Sozialbindung, die es offenbar wegen der damiligen Förderung aus öffentlichen Mitteln hat, rauszubekommen, wenn denn auch die Mittel inzwischen getilgt wären; einfach mal nachfragen!
Der Onkel sollte sich halt bei der zuständigen Dienststelle (Wohnungsamt) informieren, ob die WBS-Bindung überhaupt noch für seine Immobilie Bestand hat. Ich denke, dass eine solche sicher nicht auf ewig gilt bzw. zeitlich befristet ist.
Sofern keine Wohnugnsbelegung von Amtswegen ansteht, wird eine Felbelegungsabgabe erhoben wenn Sie ohne WBS einziehen. Unter dem eindruck der Wohnungsnnot bei den den Flüchtlingen werden Sie hier wohl den Kürzeren ziehen!?!
Du informierst Dich bei Deinem Onhel. Er als Vermieter bestimmt ob für sein Objekt ein WBS benötigt wird. Und sicherlich macht er bei Dir eine Ausnahme und Du brauchst keinen- weil Du zur Familie gehörst.
Einen WBS bekommt man in der Regel im Rathaus oder Gemeindeamt.
Wenn die Wohnung öffentlich gefördert ist, dann kann der Vermieter nicht nach Lust und Laune auf einen WBS verzichten.
Wohnberechtigungsscheine gibt es beim Wohnungsamt. Wer eine Wohnung als Vermieter an Personen ohne WBS vergibt, muß mit Sanktionen des Wohnungsamtes rechnen. Früher gab es auch mal eine Fehlbelegungsabgabe die der Mieter an das Amt zahlen mußte. Google mal, ob die allgemein abgeschafft wurde.
Einen WBS brauchst du wenn die Wohnung mit öffentlichen Geldern finanziert worden ist.
Mein Onkel meint man braucht für die Wohnungen einen WBS. Er kennt sich da aber auch nicht genau aus. Die Jetzigen Mieter ziehen nach mehr als 20 Jahren aus und haben damals einen gebraucht. Ob es jetzt immer noch so ist?