WBS erhalten, aber trotzdem wird Bürgschaft verlangt?!
Hallo alle zusammen,
ich habe für meine Familie einen WBS erhalten und ein passende Wohnung gefunden. Dieser ist begründet, weil mein Mann durch seinen Zuzug aus Englang z.Z nur arbeitssuchend sein wird.
Als ich den Vermieter anrief, hat er zuerst gezögert und meinte, ob ich jemanden kenne, der bürgen würde.
Also ich dachte, daß ein WBS gerade dazu dient, daß man Anspruch auf eine geförderte Wohnung hat. Ich hätte mich ja nicht auf die Wohnung beworben, wenn ich es mir nicht leisten kann...
Ist die angefragte Bürgschaft legal oder ist das von Fall zu Fall anders???
Bin für jede Hilfe dankbar...
LG
3 Antworten
WBS ist kein Freibrief für eine Wohnung. Diese Wohnung sind staatlich gefördert, das bedeutet nicht, dass sich der Vermieter nicht absichern darf um seine Mieteinnahme zu sichern.
ich suche gerade auch ne wbs wohnung aber kann mir jemand sagen wo und wie ich die finden kann,weil bei der zeitungen gibt es nicht immer wbs wohnungen,und ich suche seit lange zeit eine 2 zimmer wohnung??ABER NICHTS
Der WBS sagt nur aus, dass ich berechtigt seid, eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen. Aber eine Forderung des Vermieters nach einem Bürgen hat damit nichts zu tun. Er darf die verlangen, aber ihr keinen benennen. Er kann aber auch daraufhin entscheiden, Euch die Wohnung dann nicht zu geben. Wenn Dein Mann arbeitsuchend ist, dann könnte ihr bei der A-agentur mal nachfagen, inwieweit hier ein einmaliger Zuschuss gewährt werden kann, um evtl. eine Kaution anzubieten.