heizung ablesen,habe ich ein recht auf eine bescheinigung?

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Eigentlich solltest Du immer eine Quittung bekommen, was auf dem Ablesezettel steht, egal ob Du drin bleibst oder nicht. Ruf die Firma an und frag danach, sie sollen den Zettel kopieren und Dir schicken. Gruß, q.

Raimund1  05.11.2010, 18:54

mehr kann ich auch nicht sagen!

Während der Ablesung bekommt der Mieter keine Quittung Protokoll o.ä. Die Abrechnung erfolgt über BK. Das ist der Beleg. Sie haben immer die Möglichkeit die Ablesewerte beim VM einzusehen. MfG

Hallo Wolfmarc, selbstverständlich hast Du ein Anrecht auf einen Beleg woraus hervor geht was für Ablesedaten erfasst wurden! Hast Du Dir denn keine Notitzen gemacht? Selbst wenn Ihr aus der Wohnung auszieht, wird doch an dem Tag der Abnahme ein Protokoll erstellt! Bis zu diesen Stand, müßt Ihr doch sowieso die entstandenen Heizkosten zahlen! Lass Dir wenigstens hier eine Kopie vom Abnahmeprotokoll aushändigen! Hoffe meine Info war eine kleine Hilfe für Dich! Mit freundlichem Gruß, Hk.

Wenn noch manuell abgelesen wird, solltest du eine Kopie des Ableseprotokolls ausgehändigt bekommen. Neuerdings wir per Funk drahltlos der Stand der HKV erfasst, da gibt es kein Protokoll mehr. Lass dir vom "Ableser" / Erfasser den jeweiligen Stand ansagen und notiere ihn. Dann hast du Vergleichsmöglichkeit wenn die Abrechnung der BK/HK kommt.

ich kenne das so dass im Januar die Werte abgelesen werden, ich bekomme an dem Tag immer eine Bescheinigung, also einen Auszug, einge Wochen später bekomme ich Post.

Mit Deinem Auszug sollte das nichts zu tun haben, denn eine Bescheinigung steht Dir immer zu, schließlich musst Du die Zeche bezahlen, ruf' in der Firma an damit sie Dir das nachschicken.