Was genau zahlt die Hausratversicherung

4 Antworten

Sie sollten sich erst einmal Ihren Vertrag anschauen. Ist er neueren Datums, dann beinhaltet er die Neuwertentschädigung. Das bedeutet also: Gleiche Art und Güte zum Neupreis mit Aufbau.

Machen Sie bitte Fotos von dem Schrank und fertigen Sie ein Aufmaß an.. Schauen Sie sich bitte auch den Inhalt des Schranks an. Sind Irgendwelche Inhalte durch die Feuchtigkeit beschädigt worden. Sie müssen alles aufschreiben.

Besprechen Sie bitte alle Details offen mit dem Versicherer. Sollten Sie einen Vermittler haben, schalten Sie diesen am besten unverzüglich ein. Auf dessen Fachwissen sollten Sie nicht verzichten.

Rede vorab mit der Versicherung, und klär das mit denen. Dafür sind die da.

Adiemus 
Beitragsersteller
 25.08.2013, 20:09

Mit er Versicherung zu sprechen ist sicher nicht falsch, aber sich auf ein wichtiges Gespräch vorbereitet zu haben sicher auch nicht. Ich möchte eine Antwort auf meine Frage(n) und werde dann sicherlich dementsprechend handeln.

Klammlosewelt  25.08.2013, 20:43
@Adiemus

Du hast Anspruch auf einen neuen Schrank in gleicher Art und Güte. Sollte eine Reparatur günstiger sein, zahlt die Versicherung die Reparatur des Schrankes.

Am Besten Du machst Fotos vom Schrank, und von der Beschädigung. Und einen Kostenvoranschlag von einer Fachfirma. Und falls Du hast, eine Rechnung vom alten Schrank.

Du hast auch Anspruch auf die Montage des Schrankes. Das mußt Du nicht selbst machen. Und wenn der alte Schrank nicht vom Baumarkt war, muß der neue natürlich auch nicht im Baumarkt besorgt werden.

Geld wirst Du wohl keines bekommen, sondern Du bekommst eine Freigabe laut Kostevoranschlag, und mußt dann die Rechnung einreichen, die dann bezahlt wird.

Deine Kernsanierung in 3 Jahren ist der Versicherung egal. Denn dann hättest Du ja eh einen neuen Schrank kaufen müssen. Das hat ja nichts mit dem Schaden zu tun.

Mit der Versicherung vorab zu reden, und die Kernsanierung mal anzusprechen, schadet aber trotzdem nichts. Vielleicht gibt es einen Weg. Das kann Dir aber nur die Versicherung sagen, und hier sicher niemand.

Deshalb schrieb ich auch, dass Du mit Deiner Versicherung reden sollst, denn Spekulation, und ungenaue Aussagen helfen Dir ja auch nicht weiter.

Bei dieser Größenordnung solltet ihr erst mit dem Versicherer Rücksprache halten. Bei einem eigenen Einfamilienhaus wäre es angebracht, Gebäude und Hausrat bei einem Unternehmen abzusichern. Da wäre das jetzt überhaupt kein Problem.

Adiemus 
Beitragsersteller
 25.08.2013, 20:08

Mit er Versicherung zu sprechen ist sicher nicht falsch, aber sich auf ein wichtiges Gespräch vorbereitet zu haben sicher auch nicht. Ich möchte eine Antwort auf meine Frage(n) und werde dann sicherlich dementsprechend handeln.

Ist die Hausratversicherung wirklich dafür zuständig?

War der Spiegelschrank so in die Wand eingelassen, dass er nur mit erheblichem Aufwand oder mit Schäden wieder entfernt hätte werden können, dann ist das kein Fall für die Hausratversicherung, sondern für die Gebäudeversicherung.

Nur mal so am Rande, weil Du schreibst, dass der Spiegelschrank in die Wand eingelassen wurde...