Was zählt der Kassenbon oder der Kaufvertrag?

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Hallo, tatsächlich zählt der Kaufvertrag, der zuerst abgeschlossen wurde. Die Zahlung und die Lieferung bilden eigene Teilgeschäfte davon, die voneinander getrennt stattfinden, man spricht hierbei auch vom sogenannten "Abstraktionsprinzip". Fakt ist also, dass der Verkäufer die auf dem abgeschlossenen Vertrag aufgeführten Positionen zu liefern hat, darauf kannst du dich auch berufen. Du kannst also auf jeden Fall die Lieferung der zwei Unterstellregale verlangen.

bofranzi2004 
Beitragsersteller
 17.10.2011, 06:55

Hallo, danke für deine Antwort, ja sowas in der Art hatte ich auch noch im Kopf, aber meine Ausbildung ist auch schon 9 Jahre her, wo das mal alles besprochen wurde ;) mir war nämlich auch so, dass der ja zuerst gilt.

Vielen Dank

Vor vielen vielen Jahren haben meine Eltern eine Polstergarnitur gekauft, die laut Katalgog aus einem Sofa und 2 Sesseln besteht. Auf dem Kaufvertrag stand nur 1 Polstergarnitur "xxxx" in rot sowie ein Preis. Diesen Vertrag haben beide Parteien unterschrieben.

Als dann geliefert wurde, war aber nur 1 Sessel dabei und beim nachrechnen stellte sich heraus, dass der Verkäüfer auch tatsächlich nur einen Sessel beim Preis im Kaufvertrag berücksichtigt hatte. Da meine Eltern die Sitzgarnitur aber gar nicht gekauft hätten, wenn sie deutlich teurer gewesen wäre, gabs Streit darum, der bis vors Gericht ging.

Das Urteil: Bei der Angabe "1 Sitzgarnitur" darf der Käufer üblicherweise eine Sofa + 2 Sessel erwarten, zumal das im Katalog auch so abgebildet war. Alleine die Lieferangabe im Kaufvertrag ist maßgeblich für die Lieferung zu dem angegeben Preis. Und wenn sich der Verkäufer beim Preis verrechnet hat, ist das sein Problem. Daher hat die Firma einen zweiten Sessel kostenlos nachzuliefern.

Hallo!!!

Rufe den Händler doch einfach mal an und frage, warum die Angaben auf dem Kaufvertrag und dem Kassenzettel unterschiedlich sind. Ich kann mir das nur damit Erklären, dass Du beim Kauf von einem Regal kein Rabatt bekommen hättest. Hast Du tatsächlich nur ein Regal gekauft und bezahlt weißt der Kaufvertrag einen Formfehler auf und ist somit Unwirksam. Hast Du 2 Regale bezahlt?

MfG Balu

Nein mit dem Rabatt hat das nichts zu tun, ich denke die haben an der Kasse, einfach nicht gesehen, das bei dem Regal eine 2 davor steht. Alles andere war ja wirklich nur einmal.

Auf dem Kassenbon haben wir nur 1 Regal stehen, (es handelt sich um eine Anlieferung in 8-10 Wochen) deswegen haben wir es noch nicht.

Aber eigentlich müsste doch der Kaufvertrag an sich gelten, den da habe ich ja erst nachdem bezahlen, direkt darunter die Unterschriften bekommen und da sind ja auch zwei drauf.

Hat es denn vielleicht mit dem Rabatt zu tun das nur einmal Unterregal auf dem Kassenbon steht? Ich würde dies morgen nochmal mit dem Geschäft telef. oder selber klären, bevor du nachher nur eins bekommst.