Was tun wenn der Fahrprüfer mich willkürlich durchfallen lässt?

6 Antworten

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Ich möchte das aus der Ferne natürlich nicht beurteilen, aber die Wahrscheinlichkeit, dass er dich willkürlich (ein schwerwiegender Vorwurf, wie ich finde) hat durchfallen lassen, tendiert in etwa gegen null.

Es wird immer wieder behauptet, dass es eine bestimmte Durchfallquote gebe. Aber das gehört ins Reich der Märchen. Wenn der dich zu Unrecht durchfallen ließ, dann nur, weil er es falsch beurteilt hat, und nicht, weil er dich unbedingt durchfallen lassen wollte.

Der Prüfer hat immer das letze Wort er ist nur gegenüber sich selbst verpflichtet und dagegen kommt du nicht an selbst der Fahrlehrer der da bei ist wird sich da nicht anlegen wollen 

den die sitzen immer am längern Hebel und nicht nur Kleinigkeiten waren das bei dir die zu durchfallen geführt haben die Masse deiner Fehler waren es und im Zweifel und für die Sicherheit aller bekommst du keinen Füherschein 

und erst Recht wen man so einen unbegründet Terz veranstaltet dann stehst du bei den Prüfern auf der schwarzen Liste  egal wen du dann nächst bekommst der nimmt dich dann viel härter ran den solche Querulanten sind dann immer unten durch . 

Die meinen alles gut gemacht zu haben .  

LittleMermaid99 
Beitragsersteller
 06.12.2017, 21:46

Meine Fahrlehrerin sagt doch auch dass ich gut gefahren bin. Sie sagt ihrer Meinung nach hätte ich auf jeden Fall bestehen müssen...

Es kann auch sein, dass dieser Prüfer eine Privatfehde mit deiner Fahrlehrerin ausgetragen hat, deren Hintergründe du nicht kennst.

Ich fürchte allerdings, du bist dieser Willkür ausgeliefert und kannst nur hoffen, das nächste Mal einen anderen Prüfer zu erwischen.

das ist ne Entscheidung des Prüfers; da kannst recht wenig gegen ausrichten. Nur hoffen, dass bei der nächsten Prüfung diese Pfeife nicht mehr die Prüfung abnimmt

Hallo,

gar nichts, weil die Praktische Prüfung ein "Verwaltungsinterner" Teil der Fahrerlauberteilung ist.

Deswegen gesteht der Gesetzgeber auch ausdrücklich 3 Versuche für die Praktische Prüfung zu,damit jeder eine reelle Chance erhält.

Also Zähne zusammenbeißen und es noch einmal versuchen.

Oder Geld,Zeit und Nerven ruinieren und Kleinkriege führen.

P.S.

Normalerweise kenne die Fahrlehrer eigentlich die "Macken" der Prüfer und schulen entsprechend.Bei meinem Prüfer war es zum B. der Schulterblick,wenn du das immer schön deutlich gemacht hast,war das schon die halbe Miete.

19Michael69  07.12.2017, 14:42

Der Gesetzgeber gesteht so viele Versuche zu, wie man benötigt ;-)

Nur wenn ein Prüfer (berechtigte) Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs hat, dann wird es schwierig.

Gruß Michael

OlafausNRW  07.12.2017, 18:10
@19Michael69

Das ist leider nicht richtig, werfe mal einen Blick in § 18 der FeV.

Nach der theoretischen Prüfung hat man genau 12 Monate Zeit, um die Praktische Prüfung abzulegen.

Nach 12 Monaten erlischt die theoretische Prüfung und man fängt wieder von vorne an.

Daneben gibt es noch den § 11 der FeV, der die Fahrerlaubnisbehörde verpflichtet, sich um die Eignung des Bewerbers zu kümmern.

Und da gibt es entsprechende Erlasse der Innenministerien der Länder zur FeV , die besagen, das nach der 3.erfolglos abgelegten praktischen Prüfung die Eignung des Bewerbers zu prüfen ist.

19Michael69  07.12.2017, 19:00
@OlafausNRW

Doch, das ist vollkommen richtig !!!

Was hat die Zeit, die man für die praktische Prüfung hat, mit der erlaubten Anzahl der nicht bestandenen Prüfungen zu tun? Nichts ...

Zwischen zwei praktischen Prüfungen müssen nur zwei Wochen liegen. In dem möglichen Zeitrahmen kann man locker 10 Prüfungen oder mehr ablegen.

Nach 12 Monaten muss man nur einen neuen Antrag stellen und auch die theoretische Prüfung neu machen. Dann geht's ungehindert weiter.

Zur "Eignung" hatte ich schon geschrieben und genau das steht in § 18 Absatz 3 FeV.

Wird die Fahrerlaubnisbehörde nicht informiert oder wird man dennoch "für geeignet" erklärt, weil man z. B. einfach nur Prüfungsangst hat, kann man so viele praktische Prüfungen ablegen, wie man will.

Gruß Michael

Knochi1972  07.12.2017, 20:54
@OlafausNRW

Wenn es einen solchen Erlass wirklich geben sollte, dann wäre er aus meiner Sicht abzuschaffen, weil er gegen die FeV verstieße.