Was tun wenn der Fahrprüfer mich willkürlich durchfallen lässt?
Ich hatte heute meine praktische Fahrprüfung und mein Prüfer hat mich die strecke bis zum ende fahren lassen und mir dann gesagt ich bin durchgefallen. Meine Fahrlehrerin hält das für ungerechtfertigt. Sie ist der Meinung dass ich super gefahren bin und auch ich finde die Fehler die der Prüfer notiert hat klingen sehr an den Haaren herbei gezogen. Er behauptet beispielsweise ich hätte auf der Autobahn die Spur nicht halten können, außerdem hätte ich den Verkehr um mich herum nicht beachtet und hätte Fehler bei der Fahrzeugbedienung gemacht. Einmal hat das Auto etwas geruckelt, weil ich zu langsam war und hätte runterschalten müssen, ich hab aber nicht abgewürgt und meine Fahrlehrerin sagt auch dass das kein gravierender Fehler gewesen sein kann. Sie hat sich so über diese Ungerechtigkeit aufgeregt, dass sie sogar geweint hat vor Wut. Der Prüfer hat die Diskussion beendet, indem er sagte "ich kann mit dieser Entscheidung heute Nacht gut schlafen".
Meine Fahrlehrerin hat den TÜV-Chef angerufen und den Chef der Fahrschule dazugeholt, als Unterstützung, aber der Prüfer ist nicht von seiner Meinung abgerückt.
Können wir da noch irgendwas machen? Sie möchte das auf keinen Fall akzeptieren, weil sie sagt der Prüfer kann einen Schüler nicht durchfallen lassen wenn er keine bzw nur einen kleinen Fehler gemacht hat.
Hat jemand einen Vorschlag? (Außer dem Prüfer eine reinhauen, das wollte meine Fahrlehrerin schon machen ^^)
Danke und LG, Mermaid
6 Antworten
Ich möchte das aus der Ferne natürlich nicht beurteilen, aber die Wahrscheinlichkeit, dass er dich willkürlich (ein schwerwiegender Vorwurf, wie ich finde) hat durchfallen lassen, tendiert in etwa gegen null.
Es wird immer wieder behauptet, dass es eine bestimmte Durchfallquote gebe. Aber das gehört ins Reich der Märchen. Wenn der dich zu Unrecht durchfallen ließ, dann nur, weil er es falsch beurteilt hat, und nicht, weil er dich unbedingt durchfallen lassen wollte.
Der Prüfer hat immer das letze Wort er ist nur gegenüber sich selbst verpflichtet und dagegen kommt du nicht an selbst der Fahrlehrer der da bei ist wird sich da nicht anlegen wollen
den die sitzen immer am längern Hebel und nicht nur Kleinigkeiten waren das bei dir die zu durchfallen geführt haben die Masse deiner Fehler waren es und im Zweifel und für die Sicherheit aller bekommst du keinen Füherschein
und erst Recht wen man so einen unbegründet Terz veranstaltet dann stehst du bei den Prüfern auf der schwarzen Liste egal wen du dann nächst bekommst der nimmt dich dann viel härter ran den solche Querulanten sind dann immer unten durch .
Die meinen alles gut gemacht zu haben .
Meine Fahrlehrerin sagt doch auch dass ich gut gefahren bin. Sie sagt ihrer Meinung nach hätte ich auf jeden Fall bestehen müssen...
Es kann auch sein, dass dieser Prüfer eine Privatfehde mit deiner Fahrlehrerin ausgetragen hat, deren Hintergründe du nicht kennst.
Ich fürchte allerdings, du bist dieser Willkür ausgeliefert und kannst nur hoffen, das nächste Mal einen anderen Prüfer zu erwischen.
das ist ne Entscheidung des Prüfers; da kannst recht wenig gegen ausrichten. Nur hoffen, dass bei der nächsten Prüfung diese Pfeife nicht mehr die Prüfung abnimmt
Hallo,
gar nichts, weil die Praktische Prüfung ein "Verwaltungsinterner" Teil der Fahrerlauberteilung ist.
Deswegen gesteht der Gesetzgeber auch ausdrücklich 3 Versuche für die Praktische Prüfung zu,damit jeder eine reelle Chance erhält.
Also Zähne zusammenbeißen und es noch einmal versuchen.
Oder Geld,Zeit und Nerven ruinieren und Kleinkriege führen.
P.S.
Normalerweise kenne die Fahrlehrer eigentlich die "Macken" der Prüfer und schulen entsprechend.Bei meinem Prüfer war es zum B. der Schulterblick,wenn du das immer schön deutlich gemacht hast,war das schon die halbe Miete.
Das ist leider nicht richtig, werfe mal einen Blick in § 18 der FeV.
Nach der theoretischen Prüfung hat man genau 12 Monate Zeit, um die Praktische Prüfung abzulegen.
Nach 12 Monaten erlischt die theoretische Prüfung und man fängt wieder von vorne an.
Daneben gibt es noch den § 11 der FeV, der die Fahrerlaubnisbehörde verpflichtet, sich um die Eignung des Bewerbers zu kümmern.
Und da gibt es entsprechende Erlasse der Innenministerien der Länder zur FeV , die besagen, das nach der 3.erfolglos abgelegten praktischen Prüfung die Eignung des Bewerbers zu prüfen ist.
Doch, das ist vollkommen richtig !!!
Was hat die Zeit, die man für die praktische Prüfung hat, mit der erlaubten Anzahl der nicht bestandenen Prüfungen zu tun? Nichts ...
Zwischen zwei praktischen Prüfungen müssen nur zwei Wochen liegen. In dem möglichen Zeitrahmen kann man locker 10 Prüfungen oder mehr ablegen.
Nach 12 Monaten muss man nur einen neuen Antrag stellen und auch die theoretische Prüfung neu machen. Dann geht's ungehindert weiter.
Zur "Eignung" hatte ich schon geschrieben und genau das steht in § 18 Absatz 3 FeV.
Wird die Fahrerlaubnisbehörde nicht informiert oder wird man dennoch "für geeignet" erklärt, weil man z. B. einfach nur Prüfungsangst hat, kann man so viele praktische Prüfungen ablegen, wie man will.
Gruß Michael
Wenn es einen solchen Erlass wirklich geben sollte, dann wäre er aus meiner Sicht abzuschaffen, weil er gegen die FeV verstieße.
Der Gesetzgeber gesteht so viele Versuche zu, wie man benötigt ;-)
Nur wenn ein Prüfer (berechtigte) Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs hat, dann wird es schwierig.
Gruß Michael