Was tun wenn der Akustiker einen wegen den Preis angelogen hat?
Hey Leute,
hab heute die Rechnung von Audibene (arbeitet mit dem Akustiker zsm) bekommen und sehe das mich die Akustikerin angelogen hat.
Sie sagte zu mir, dass das Hörgerät bei 600€ liegt (die KK übernimmt 600-900€). (Habe mehrmals nachgefragt ob es stimmt, jedes mal hat sie mit Ja geantwortet.)
Also müsste ich eigt nichts dazu Zahlen.
In der Rechnung von Audibene steht aber das es 1.300,00€ Kostet.
Mit allem drum und dran, bei 1.435,00€. KK übernimmt 843,50€ und Audibene schenkt mir ein 100€ Gutschein. Eigenanteil laut denen 601,50€ (wenn die richtig rechnen könnten, eigt sind dass 491,50€)
Ende vom Lied, ich bin auf das Hörgerät angewiesen kann mir aber eine monatliche Rate nicht leisten. Habe das Geld nicht dafür.
Was kann ich tun?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe.
2 Antworten
Hallo!
Du schreibst, dass sie dir gesagt hat, dass du zu deinem HG nichts zuzahlen brauchst aber nun doch ein Eigenanteil entsteht?!
Bei deinem letzten Termin hast du diverse Unterlagen unterschrieben?!
War dort auch eine "Mehrkostenerklärung" dabei? - wenn du diese unterschrieben hast kannst du wenig machen.
Ich würde nochmal das Gespräch mit dem Akustiker suchen und mir die Unterlagen zur Abrechnung bei der Krankenkasse zeigen lassen. Außerdem sollte auch während der Ausprobe der HG's immer eine genaue Preisauskunft erfolgen!
Ich bin selber Hörgeräteakustikerin und meine Kunden bekommen jedesmal ein Angebot über das jeweilige HG und unterschreiben mir auch das wir über einen möglichen Eigenanteil gesprochen haben.
Was hast du für ein Hörgerät bekommen?
Im Zweifel solltest du dich auch an deine Krankenkasse wenden! Am besten gleich morgen! Evtl. kannst du vom Kauf zurücktreten wenn du nicht richtig informiert wurdest.
Gerne mehr Infos, dann helfe ich weiter!
Liebe Grüße
Das weiß ich leider nicht mehr so genau.
Meine Akustikerin hat mir keinen Preis vorgelegt.
Ich habe das Ria 2 HDO 100er
Hallo,
ein Tipp: Du kannst versuchen die volle Kostenübernahme der KK beantragen. Dazu musst du allerdings diesen Link komplett durchlesen und auch verstehen. Dem folgst du dann nach Anleitung.
Grundsätzlich haben alle HG-Berechtigte Recht auf volle Kostenübernahme. Dazu hat ein Gericht auch entschieden, und das ist kein Präsedenz-Fall, sondern kann für alle anderen vergleichbare Fällen gelten.
http://www.schwerhoerigen-netz.de/RATGEBER/HOERGERAETE/PDF/beratungsrichtlinie.pdf