Was tun, wenn Amt mir den Umzug verweigert?

4 Antworten

Eine Anfrage bringt hier überhaupt nichts,es ist immer ein zumindest formloser schriftlicher Antrag mit Begründung für den Umzug einzureichen,denn nur dann wirst du auch einen schriftlichen Bescheid erhalten und nur gegen diesen kannst du dann auch fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch mit Begründung einreichen !

Ich wüsste nicht was in dieser Beziehung anders sein sollte als im SGB - ll,denn auch hier muss ein Umzug notwendig sein und die Beweislast liegt beim Antragsteller.

Zieht man ohne vorherige Zusicherung zur Kostenübernahme innerhalb des Zuständigkeitsbereiches um,dann wird man keine Hilfe für Umzug bekommen,kein zinsloses Darlehen für die Kaution,es würde ggf.Probleme geben wenn es durch eine Jahresendabrechnung ( Betriebs / Neben / Heizkosten ) zu einer Nachzahlung kommen würde die sich auf die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) bezieht und du würdest nur deine alte bisherige KDU - weiter gezahlt bekommen.

Hallo, vorerst entschuldige ich mich das ich hier darunter schreibe aber weis nicht wo ich selber eine frage stellen kann. 

aber ich versuche mal mein Glück und vielleicht kann mir einer helfen oder ein Rat geben.

Ich bekomme aufstockung vom Jobcenter für meine Tochter uns mich, mein Lebensgefährte geht vollzeit arbeiten.
Wir würden gerne umziehen die neue Wohnung waren wir uns auch schon anschauen ubd von deren Seite würde alles passen ich soll mir nur eine Bestätigung vom jobcenter holen das wir umziehen dürfen. Jetzt das Hauptproblem, habe heute den Brief vom jobcenter bekommen das sie mir den Umzug nicht genehmigen sie haben aber eigentlich kein Grund dafür weil die neue Wohnung 1. Kleiner wäre 2. Weniger Miete kostet und zu guter Letzt habe ich geschrieben als ich den Antrag ausfüllen musste wegen Kaution/Umzugskosten. Das ich alles privat organisiert habe und keine Kosten an das Amt geht.

Jetzt zu meiner Frage. Ist das Rechtens ? Habe ich keine Chance wenn ich persönlich nochmal hin gehe und nochmal alles in Ruhe erkläre? Ich bin doch nicht verpflichtet in der Wohnung zu wohnen wo ich jetzt lebe. Eigentlich ist es ja auch zu Gunsten des Amtes da die miete ja weniger wird.

Bin aus den Socken gefallen als ich den Brief geöffnet habe und groß drauf stand ablehnung weil ich damit nicht gerechnet habe weil sie ja angemessen ist was auch im Brief steht.

Tut mir leid für die langen Zeilen aber ich hoffe mir kann jemand einen Rat geben.

Liebe grüße

Waldelfe1976 
Beitragsersteller
 19.06.2016, 20:47

Ich weiß nicht, wie es mit Harz 4 ist, da ich Sozialhilfe bekomme. Da ist es leider so und vielleicht auch bei Hartz 4 so, das nur noch besondere Gründe gelten, die als Umzugsgrund gelten. Dies sind zum Beispiel, Heirat, Kinder, Scheidung oder Krankheit. Aber das Amt entscheidet was als Grund gilt. Ob das alles Rechtens ist, weiß ich nicht. 

Meine Mutter hat das gleiche Problem sie hat jetzt ihr Attest vom Arzt (vor5Tagen) bekommen ansonsten könnte sie auch nicht Da weg...ich wünsche dir alles gute mehr Erfahrung habe ich in der Sache leider noch nicht