Hallo,
im Französischunterricht haben wir im vergangenen Schuljahr zwei Präsentationen halten müssen, die angeblich auch benotet werden sollten. Beide liegen schon mindestens ein viertel Jahr zurück und für beide haben wir bis jetzt noch keine Noten gesagt bekommen. Wir haben unseren Lehrer auch schon mehrmals darauf angesprochen, aber er hat uns immer wieder nur gesagt, dass wir sie bald bekommen würden.
Morgen ist die Notenabgabe und mittlerweile werden wir schon seit über einem Monat immer wieder abgewimmelt, deswegen wollen wir wissen, ob unser Lehrer in der Pflicht ist uns zu sagen wie wir gerade stehen. In einem anderen Artikel fanden wir heraus, dass in allen Schulgesetzen steht, dass der Lehrer zur Erteilung der Auskunft über unseren aktuellen Leistungsstand verpflichtet ist, es aber nicht festgehalten ist, wie er das genau zu tun hat (Hier die Seite: https://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-schueler/muss-der-lehrer-mir-meinen-momentanen-leistungsstand-noten-sagen.html ).
Allerdings haben wir im Schulgesetz von Baden-Württemberg nach mehrmaligem Suchen nach Schlagwörten nichts gefunden, wo geschrieben steht ob oder wie uns unser Lehrer über unseren Leitungsstand informieren soll/muss.
Hilfreich wäre alles mögliche, das im Schulgesetz von Baden-Württemberg steht oder andere Internetseiten, die dieses Thema schon einmal behandelt haben.
Das zu wissen ist mir und meiner Klasse so wichtig, weil unser Lehrer während der Präsentationen keine Notizen oder Ähnliches gemacht hat und es deswegen fast unmöglich ist eine Präsentation fair zu bewerten, die schon mindestens ein halbes Jahr zurückliegt. Für manche von uns können diese Präsentationen auch noch die Note um eine Note hochziehen und für andere sind sie vielleicht sogar versetzungsrelevant.
Danke schonmal im Vorraus.