Grundsteuerrückerstattung bei Hausverkauf?
Hallo, bekommt der Verkäufer einer Immobilie die im vorraus gezahlte jährl. Grundsteuer vom Finanzamt rückerstattet, wenn er das Haus z.B im August verkauft?
Ich kenne das von der KFZ-Steuer so, dass wenn man das Auto verkauft und abgemeldet hat, die Steuer für das restl. Jahr rückerstattet bekommt.
Danke!
3 Antworten
Nein. Schuldner der Grundsteuer ist stets der am 1.1. des Veranlagungsjahres eingetragene Eigentümer. Somit wird erst zum 1.1. des Folgejahres bei einem Verkauf die Grundsteuer von neuen Eigentümer erhoben; eine Rückerstattung ist daher nicht möglich (und auch nicht praktikabel).
ok danke
Man kann höchstens im Kaufvertrag vereinbaren, dass - in Abhängigkeit vom Verkaufszeitpunkt - der Käufer die schon bezahlte Grundsteuer übernimmt.
Nein, im Gegenteil, der neue Grundsteuerbescheid lautet auf den 1.1. des Folgejahres.
ok danke