Grundsteuerrückerstattung bei Hausverkauf?

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Nein. Schuldner der Grundsteuer ist stets der am 1.1. des Veranlagungsjahres eingetragene Eigentümer. Somit wird erst zum 1.1. des Folgejahres bei einem Verkauf die Grundsteuer von neuen Eigentümer erhoben; eine Rückerstattung ist daher nicht möglich (und auch nicht praktikabel).

LX101 
Beitragsersteller
 08.09.2011, 15:51

ok danke

Man kann höchstens im Kaufvertrag vereinbaren, dass - in Abhängigkeit vom Verkaufszeitpunkt - der Käufer die schon bezahlte Grundsteuer übernimmt.

Nein, im Gegenteil, der neue Grundsteuerbescheid lautet auf den 1.1. des Folgejahres.

LX101 
Beitragsersteller
 08.09.2011, 15:51

ok danke