Was schreibe ich in die Krankmeldung für den Arbeitgeber?
Guten Abend,
ich wurde von meiner Arbeit gekündigt und dann habe ich am nächsten Tag gefehlt, da ich die ganze Nacht nicht schlafen konnte. Am Morgen ging es mir ganz schlecht, außerdem ich hatte keine Lust meine Chefin zu sehen. Ich muss aber noch bis zum Ende diesen Monats arbeiten.
Jetzt schreibe ich eine Krankmeldung und weiß gar nicht, ob ich es per PC schreiben soll.
Ich finde meinen Text ziemlich kurz:
Sehr geehrte Frau ......, wegen den Ihnen bekannten Umständen, ging es mir entsprechenden schlecht, deshalb konnte ich am ...... nicht zur Arbeit erscheinen. Ich biete mich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen .......
Kennt sich da jemand aus?
8 Antworten
Du musst und darfst da gar nix schreiben. Schon mal gar nicht, was du vorhast! Das ist TÖDLICH!
Du rufst an und sagst, das du krank bist. (was du hoffentlich getan hast!) Mehr nicht! Du musst keine schriftliche Entschuldigung nachreichen, wie in der Schule!
Den Rest machst du über Arzt. Der stellt dir eine AU aus und die gibst du OHNE Erklärung ab.
Warum du krank bist oder was du hast, geht deine AG nix an
Ich arbeite zwar noch nicht, allerdings kann ich dir mit Sicherheit Sagen dass dieser Text "Müll" ist! Das is sowohl schlechtes Deutsch als auch schlechte Rechtschreibung. Das geht meines Erachtens gar nicht!
Ich kann Deine Verfassung ja nachvollziehen aber Entschuldigungsschreiben gab es nur in der Schule und auch da nur bis zu einem bestimmten Alter.
Du fehlst im Moment UE und wirst einen Tag Urlaub opfern müssen oder bekommst das Ganze eben nicht bezahlt.
Da Du schon eine Kündigung erhalten hast wird auch keine Abmahnung kommen.
Du kannst Deiner Chefin ja gerne einen Brief schreiben in dem Du Ihr Dein Fehlen er- klärst. Du fehlst aber trotzdem unentschuldigt weil keine Krankmeldung vom Arzt vorliegt.
Wenn das ganze erst gestern war und Du heute gefehlt hast, lass Dich so schnell wie möglich von Deinem Hausarzt krankschreiben.
Falls nicht: Wie lange warst Du in der Firma, prüfe ob Dir evtl. Urlaub zusteht oder beantrage unbezahlten Uraub.
Hallo,
du kannst zu deinem Hausarzt gehen und dich nach F32.0 krankschreiben lassen. Das wäre für dich der Fall einer "leichten depressiven Episode". Diese ist hervorgerufen druch eine psychisch belastenden Erfahrung (Kündigung). Damit währest du sogar bis zu einer Woche krankschreibbar.
LG
Fbn351