Was passiert wenn man unverkäufliche Tickets verkauft?
Mich würde mal interessieren was passiert, wenn man unverkäufliche Freikarten für z.B. ein Sportevent verkauft, wenn dies in den AGB's ausdrücklich untersagt ist, was ja sogut wie immer der Fall ist. Kann man strafrechtlich belangt werden? Falls ja, würde mich ich mich auch für die Quelle aus der ihr die Infos habt interessieren. Freue mich auf antworten.
2 Antworten
Kommt drauf an, ob die Tickets auf "einen gewissen Namen gekauft sind" - was bedeutet, dass du beim Eintritt auch einen Ausweis zeigen musst.
Wenn nicht, kannst du die sorgenfrei verticken (aber nicht in Massen).
Natürlich.. Das weiss ich selbst. Allerdings frage ich mich, was passieren würde, wenn man z.B. bei Ebay Kleinanzeigen Karten reinstellt, auf denen "Unverkäuflich" draufsteht und man dabei erwischt wird, durch beauftragte dieses Vereins z.B.? Kann man eine Anzeige bekommen, und wenn ja, was ist das schlimmste was bevorstehen würde?
Hierzulande strafrechtlich nicht, da man sich in einer Grauzone befindet und der Verkauf von Tickets nicht per Gesetz verboten ist. Konsequenzen sind beispielsweise Ausschlüsse (zB bei Bundesligavereinen, Entzug von Dauerkarten, Kaufverbot...) oder auch steuerlicher Natur, denn auch das Finanzamt interessiert sich für Einnahmen aus dem Tickethandel.
Danke für die schnelle Antwort. Dann weiss ich Bescheid. MfG