Was passiert, wenn man in einem Privatverkauf verarscht wurde?


26.09.2020, 11:52

Was kann man dagegen tun?


26.09.2020, 11:54

Online!

Jersinia  26.09.2020, 11:53

Wo hast Du das gekauft? Ebay? Ebay Kleinanzeigen? Flohmarkt?

OuroborosS 
Beitragsersteller
 26.09.2020, 11:58

Ein Freund von mir ist sowas passiert, er hat es auf eBay gekauft, derjenige hat keine Telefonnummer und keine Wohnadresse angegeben und nur einen Treffpunkt vereinbart.

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du müsstest dir ein neuen Account erstellen, und das Profil von den solange verfolgen, bis er ein neues Produkt hochlädt, und du dich als Interessent ausgeben kannst.

Sobald ein Treffen dann wieder vereinbart wird, kannst du entweder die Polizei dazu holen oder du erledigst das auf deine eigene Weise, ich zum Beispiel würde von ihn mein Betrag zurück verlangen und auch eine Entschädigungssumme oder ich würde sonst ihn anzeigen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

das ist relativ schwer. hier müsste man dem verkäufer nachweisen, dass er a.) wusste dass das gerät defekt ist und b.) den defekt wissentlich verschwiegen hat.

das erste was man machen sollte ist sich unter wahrung der höflichkeit an den verkäufer zu wenden.

dabei bedeutet höflichkeit nicht zwangsläufig den schwanz einziehen oder so.

NOCH ist es ja nur ein verdacht, dass man dich verarscht hat oder so. ggf. wusste der verkäufer selbst wirklich nicht, dass das gerät defekt ist.

erst wenn daraufhin nichts geschieht kann man darüber nachdenken, sich hilfe zu suchen...

wenn klare indizien für eine betrügerische absicht vorliegen sprich, es ggf. noch andere geschädigte gibt (stellt sich die frage, wie finden) dann kann man auch über eine anzeige wegen betruges nachdenken. anderenfalls wäre das eine privatrechtliche angelegenheit, also ein fall für den anwalt.

ich habe aber schon die erfahrung oft genug gesammelt, dass wenn man höflich aber bestimmt sein anliegen formuliert auch recht bekommt, ohne diesen ambra.

also ruhig beim anschreiben klar der sache ausdruck verleihen. nehmen wir einfach mal ein kleines beispiel: ich habe einen computer gekauf, bei dem die festplatte defekt ist, als er ankommt... dann könnte man folgendes schreiben:

hallo Herr Mustermann,

wie ihnen bekannt sein durfte, habe ich letzte woche bei Ihnen über ebuy kleinanzeigen einen computer erstanden. leider hat sich herausgestellt, dass die festplatte defekt ist. ich würde sie daher bitten, sich mit dem betrag von 50 € am kauf einer neuen festplatte für das gerät zu bteiligen.

bitte setzen sie sich mit mir zeitnahe zwecks klärung der angelgenheit in verbindung meine telefonummer ist 555......

mit freundlichen grüßen, pseudo nym

ist das gerät garnicht zu brauchen z.B. weil die hauptplatine defekt ist (oder sonst was) was wir nicht wissen, da es garnicht läuft, könnte man wie folgt schreiben

Sehr geherter Herr Mustermann,

der Computer, den ich letzte Woche bei Ihnen über eBuy Kleinanzeigen erworben habe läuft nicht. daher würde ich gerne von dem geschäft zurücktreten und ihnen das gerät zurücksenden. bitte erstatten sie mir den kaufbetrag und setzen sie sich mit mir zwecks abwicklung in verbindng....

lg, anna

Zunächst müßtest Du mal direkt überprüfen , ob das Gerät direkt nach Anlieferung der technischen Artikelbeschreibung , bzw. den Eigenschaftenzusagen des Verkäufers in seiner Offerte entsprach .

Entsprach dieses zumindest für wenige Tage in Funktion der Verkäuferofferte , müßtest Du im Zweifel nachweisen können , daß der Verkäufer Dir ggf. ihm bekannte Mängel arglistig verschwieg , obwohl er eindeutig davon gewußt haben konnte , bzw. davon gewußt haben mußte . Sowas ist im Nachweis aber meist nur nachträglich über kostspielige Fachgutachten erbringbar , für dessen Ausführung du selbst in Beauftragung erst mal finanziell in Vorleistung treten müßtest .

Ohne konkrete / nachweisliche Kritik- / und Reklamationsgründe stehst Du sonst in der Regel in etwaigen Rückforderungen bei privat zu privat auf sehr schwachem Posten .

du setzt dich privat mit dem verkäufer auseinander, findet ihr keine lösung kannst du zivielrechtlich dein vermeintliches recht einfordern.

dann stellt sich natürlich frage nach dem schadenswert.

Erstmal musst du nachweisen können das du das vorher nicht wusstest

OuroborosS 
Beitragsersteller
 26.09.2020, 11:54

Und dann?

Repwf  26.09.2020, 11:54
@OuroborosS

Musst du Anzeige wegen Betrug machen

OuroborosS 
Beitragsersteller
 26.09.2020, 11:55
@Repwf

Ja, aber wenn der keine Nummer und keine Wohnadresse angegeben hat.

PS: Ist mir nicht passiert.

Repwf  26.09.2020, 22:01
@OuroborosS

Dann hast du ja keinerlei Daten ? Wenn willst dann anzeigen ? Da ist das Geld... weg