Was passiert, wenn man einen Tierquäler aus Versehen bewusstlos schlägt?

9 Antworten

Notwehr kommt hier natürlich nicht in Betracht, sehr wohl kennt unser Rechtssystem aber auch eine Notstandshandlung, wenn in anderer Form das Recht verletzt wird. Soll heißen, man darf einen Tierquäler sehr wohl von seiner Handlung abhalten, aber genau wie bei Notwehr muss der durch die Notstandshandlung angerichtete Schaden im rechten Verhältnis zum geschützten Rechtsgut (hier Tierwohl) stehen. Krankenhausreif dürfte man den Tierquäler also maximal schlagen, wenn er vorher nicht von seiner Handlung ablässt und auch die Art der Quälerei dürfte da noch sehr relevant sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
shabir1 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 12:45

Also er sah auf jeden Fall so aus, als ob man ihn schlagen müsse damit er aufhöre, würde das vor Gericht ausreichen?

DerJoergi  28.04.2020, 12:47
@shabir1

Bei deiner Fragestellung könnte man auch auf die Idee kommen, dass man dir da mal Verstand einprügeln müsste, wäre aber genau so verboten. Ich habe dir die Frage doch ernsthaft beantwortet, jetzt troll hier nicht rum.

shabir1 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 13:03
@DerJoergi

Du hast wahrscheinlich Recht.

Zum Einen kann man niemanden "aus Versehen" krankenhausreif schlagen und zum Anderen wäre das unverhältnismäßig.

Es würde reichen, den Tierquäler wegzuschubsen oder ihn anders davon abzuhalten und ihn dann vom Tier fern zu halten.

Von daher halte ich eine Verurteilung wegen schwerer Körperveletzung mit einer hohen Strafe für angemessen.

shabir1 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 12:53

Was heißt hohe Strafe, ich habe irgendwo Freiheitsstrafe von bis bis zu 10 Jahren gelesen.

munga02  28.04.2020, 12:54
@shabir1

Das kann schon sein. Ich bin aber kein Jurist.

In keinem Rechtsstaat darf man jemandem "eine Lektion erteilen". Selbstjustiz ist in keinem Rechtsstaat erlaubt. Deine Gewaltfantasien wirst du also anderweitig ausleben müssen. Und ja, das wäre dann schwere / gefährliche Körperverletzung.

Was dem Tierquäler droht, hat damit nichts zu tun.

shabir1 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 12:39

Warum denn Gewaltfantasien? Wenn man versucht ein Leben zu retten.

Hacker48  28.04.2020, 12:42
@shabir1

Indem man jemanden krankenhausreif prügelt? C'mon.

shabir1 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 12:43
@Hacker48

Also ich muss sagen, ich verstehe deinen Punkt, aber das kann doch nicht totale Gerechtigkeit sein, vor allem, wenn er aus Versehen bewusstlos geschlagen wurde, also es war keine Absicht.

Hacker48  28.04.2020, 12:44
@shabir1

Genau, weil es keine Absicht war, hast du "aus Versehen" auch in Anführungszeichen gesetzt, ne? Hast wahrscheinlich Applaus erwartet, tja, blöd gelaufen, in zivilisierten Gesellschaften wird Selbstjustiz nun mal nicht geschätzt.

shabir1 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 12:51
@Hacker48

Also es war nicht das eigentliche Ziel, dass er bewusstlos wird, deswegen die Anführungszeichen und die Frage habe ich gestellt um zu Erfahren, wie hoch das Strafmaß ist, ich habe nicht gesagt, dass ich das getan habe, somit wäre ein Applaus völlig unpassend.

Ein Tier gilt vor Gericht ja leider nach wie vor als Gegenstand. Der Tierquäler wird also eine Strafe für Sachbeschädigung bekommen. Ich denke nicht, dass die hoch sein wird.

Und der andere kriegt eine Strafe für Körperverletzung, die höher sein dürfte. Kommt noch drauf an ob es schwere oder gefährliche Körperverletzung war.

shabir1 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 12:58

Das ist nicht gut, dass Tierquälerei, als Sachbeschädigung zählt.

Nele1807  29.04.2020, 01:07
@shabir1

Sehe ich genauso, aber so ist es leider...

Das eine Vergehen ist Tierquälerei. Dafür kann der Tierquäler bestraft werden. Aber nicht durch dich. Man darf eben keinen Menschen einfach so eine "Lektion" erteilen! Dafür gibt es Gerichte.

Du hast eine Menschen krankenhausreif geschlagen, das ist durch nichts (außer Notwehr) zu rechtfertigen. Du wirst dafür bestraft werden, unabhängig davon ob dein Opfer ein Tierquäler war oder nicht.

shabir1 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 12:33

Nein ich habe nicht gesagt, dass ich das getan habe, ich habe nur gefragt, was dann passiert.