Was passiert, wenn man beim Unterschrift fälschen erwischt wird?

6 Antworten

Hallo 😊
Also erstmal: Du wirst NICHT von der Schule fliegen. Ich wurde auch schon zwei mal erwischt und ich musste auch keine Sozialstunden machen.
Ich habe eben ein Gespräch mit meinem Klassenlehrer gehabt, da ging es dann um die Gründe dafür und so weiter.
Dennoch ist es natürlich nicht gut, das wissen wir ja alle...
Aber ich kenne das Gefühl wenn man sich irgendwie schämt und es nicht sagen will. Falls es bei dir auch so ist, dann kann ich dir nur raten, dass du es am besten trotzdem sagst. Du musst dich nicht schämen sondern kannst echt dazu stehen. Das haben schon so, so viele Schüler gemacht, und da wird dich niemand dafür umbringen...
Es wäre gut, wenn du dich traust es zu sagen. Alles andere ist aber auch kein Weltuntergang. Also... Kopf hoch, okay?
Ist ja nicht so schlimm.
Liebe Grüße☺

EgalOder909 
Beitragsersteller
 30.05.2018, 19:12

Danke.

Also, um die ganze Sache etwas zu entschärfen: Du wirst wahrscheinlich nicht gleich von der Schule fliegen, nur weil du die Unterschrift auf einer HÜ gefälscht hast, dafür gibt es allenfalls einen Tadel. Allerdings werden deine Eltern das erfahren udn du wirst dir wahrscheinlich eine saftige Strafpredigt über Urkundenfälschung anhören müssen

augsburgchris  30.05.2018, 17:31

Für das Begehen einer Straftat einen "Tadel"? Für schwere Körperverletzung dann einen Verweis und für Mord einen Direktoratsverweis?

BeviBaby  31.05.2018, 10:57
@augsburgchris

Wegen einer gefälschten Unterschrift auf einer Arbeit oder einem Test wird niemand ein Verfahren anstrengen. Du übertreibst hier maßlos und machst dem Fragesteller unberechtigte Angst. Er weiß, dass eine Fälschung nicht okay ist, denke ich, aber deine harten Konsequenzen, die du daraus folgerst sind einfach nur überzogen (zumal irgendein Schaden in diesem Falle auch nicht gegeben wäre).

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass da niemand angezeigt bzw. vor Gericht geschleift wird. Es gibt ein ernstes Gespräch mit dem Lehrer oder allenfalls dem Direktor und Ärger von den Eltern aber nicht mehr.

augsburgchris  01.06.2018, 10:48
@BeviBaby

Und das kannst du pauschal für alle Schulen dieses Landes sagen? Nicht schlecht. Jede Schule entscheidet selber wie sie mit sowas umgeht und allein schon wegen der Abschreckung kann ein Verfahren eingeleitet werden.

BeviBaby  01.06.2018, 10:51
@augsburgchris

Ich kann das ebenso wenig verallgemeinern wie du, nur habe ich mir diese lächerliche Beschwerde gespart, einfach weil es in meinen Augen nur wenig Sinn macht derart wenig konstruktiv zu kommentieren.

Natürlich entscheidet jede Schule selbst wie sie das handhabt, aber ein Verfahren werden wahrscheinlich die wenigstens Schulen einleiten. Auch nicht zur Abschreckung, denn Verfahren gegen Schüler bzw. Minderjährige allgemein finden, soweit ich weiß, eher unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit statt und erzählen warum der betreffende Schüler die Schule verlassen musste dürfen Lehrer etc. auch nicht. Insofern wäre die abschreckende Wirkung minimal und würde die Schule wahrscheinlich eher in Verruf bringen

Im Erwachsenen-Strafrecht nach §267 einen Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Es kann/wird zu einem Verfahren kommen und vermutlich auf Sozialstunden hinauslaufen.

Miaaa02  09.04.2021, 11:08

In welchem Film lebst du

katzenlibhaberg  17.05.2023, 15:49
@Miaaa02

Echt so hahahhah

mach es nicht bitte ich bin erst 13 und wurde dabei erwischt

man kann ein verweis bekommen oder von der schule fliegen!!!

meine lehrerin hat gefragt ob sie gefälscht ist und ich hab es zugegeben deswegen hab ich kein verweis oder sonst was bekommen aber meine eltern mussten neben der gefälschten unterschrift unterschreiben ich hab richtig ärger bekommen und mache das NIE NIE NIE wieder . Außerdem ist es richtig peinlich vor anderen lehrern weil lehrer erzählen sich sowas eine lehrerin mochte mich so sehr und hatte so viel vertrauen in mir und jetzt ist sie sehr vorsichtig und ich bereue es sehr ich weiß es hört sich komisch an auch wenn ich nicht gute noten in mathe hatte ich mochte sie wie eine freundin hahahah ja also lass es BITTE

Lies mal den § 267 StGB, dort steht geschrieben was dich u.U. erwartet.