Unterschrift auf einem Formular wurde gefälscht
Was passiert, wenn jemand eine Unterschrift gefälscht hat, ohne sich dadurch einen Vorteil verschafft zu haben, auch keinen finanziellen Vorteil. Der Streitwert liegt bei ca. 1000 Euro. Es ist eine familiäre Angelegenheit, die sich aber ziemlich hochgeschaukelt hat und derjenige dessen Unterschrift gefälscht wurde mit einer Anzeige droht. Was kann dabei schlimmstenfalls passieren. Bei einer Bekannten gab es auch mal so einen Fall in swe Familie, da wurde die ANzeige wegen innerfamiliären Angelegenheiten und mangelndem öffentlichn Interesse von der Staatsanwaltschaft abgewiesen.
6 Antworten
kommt auf die relevanz an.
aber eine unterschriftenfälschung ist immer ein ernsthaftes vergehehen... irgendwer wird davon ja einen vorteil haben...
unterschriftenfälschung ist tatsächlich strafbar.
massnahmen z.b. wenn ein schüler dabei auffliegt, die unterschrift der eltern gefälscht zu haben, kann ein sofortiger schulverweis eine geeignete massnahme sein.
wer also hat den finanziellen vorteil von 1.000 euro - und wo wurde die unterschrift geleistet. wenn es bei einer bank war - ohoh...
hm...
ist definitiv strafbar...
wäre besser gewesen, die zwei jahre bis zur volljährigkeit abzuwarten...
es kommt nicht drauf an, ob die zweite person je etwas eingezahlt hat... es kommt drauf an, was im vertrag zum sparbuch steht... man kann ein sparbuch auch so einrichten, dass die unterschrift einer bestimmten person notwendig ist - einer einzelperson. dann muss man das aber bei abschluss des vertrages gesondert festlegen.
Es war ein normales Sparbuch, auf den Namen der Tochter lautend, ohne Einschränkungen oder besondere Verfügungsberechtigungen. Heißt also jeder der das Sparbuch hat, kann Geld abheben. Da bei den Eltern nach der Trennung ein gemeinsames Sorgerecht vorgelegen hat mussten auch beide unterschreiben auf der Verlusterklärung. Mittlerweile ist das fast 4 Jahre her und es stellt sich die Frage ob das strafrechtlich noch relevant ist. Das Sparbuch wurde der Tochter übergeben und nur sie hatte den Nutzen. Ein Schaden ist definitiv nicht entstanden, Nachteile hat niemand, es geht hier um ein verletztes Ego. Natürlich ist es völlig klar, dass man nicht die Unterschrift von jemandem fälscht. Habe aber von Verjährungsfristen gehört und minderschweren Fällen.
Ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, strafbar gemäß §267 StGB.
Das das Verfahren bei Deiner Bekannten wegen fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt wurde, lag nur an der "Dummheit" des Anzeigenden, dieser hat dann zwar Anzeige erstattet, aber nicht form- und fristgerecht Strafantrag gestellt.
scheinbar ist aber trotzdem jemand geschädigt wurden. aber ungeachtet dessen ist es urkundenfälschung. wenn ich jemenden ein fenster kaputt haue hab ich auch keinen finanziellen vorteil.
es könnte das gleiche urteil wiederholt werden, hauptsächliche Begründung >wegen innerfamiliären Angelegenheiten und mangelndem öffentlichn Interesse von der Staatsanwaltschaft abgewiesen, da keiner ein schaden gehabt hat, bzw. ein nutzen
es ist und bleibt Urkundenfälschung und ist strafbar
ja, genau
Das weiß ich auch, aber es müsste doch schwere und minderschwere Fälle geben. Da wird doch sicher unterschieden und sicher wird auch geprüft wer im Endeffekt einen Schaden davon hatte. Dass man das nicht macht und dass das strafbar ist, steht ausser Frage.
Es hat sich um ein verschwundenes Sparbuch gehandelt für die zum Zeitpunkt 16jährige Tochter. Das Sparbuch hat auch auf den Namen der Tochter gelautet ohne Einschränkungen. Die Eltern die Mädchens sind getrennt und ziemlich zerstritten. Also hat die Mutter für den Vater gleich mit unterschrieben. Die Tochter hat das Ersatzsparbuch erhalten und auch nachweislich selbst darüber verfügt. Der Vater hat nie einen Cent auf da Sparbuch einbezahlt. Nur weil die Tochter noch nicht volljährig war wurde die Unterschrift beider Eltern auf der Verlustanzeige erforderlich. Da alle Kunden bei der gleichen Bank sind wurde das Formular zur Unterschrift mitgegeben.