Was passiert wenn ich (unter 16) betrunken Radfahren tue

14 Antworten

Hallo anonymmmmmm,

also erstmal zum Grundsätzlichen Thema Jugendliche und Alkohol.

Es wird immer wieder behauptet, dass Jugendlich oder dessen Eltern mit einem Bußgeldbelegt werden können, wenn Jugendliche Alkohol trinken, das ist schlichtweg falsch. Das Jugendschutzgesetz stellt es nicht unter Strafe, wenn Du Alkohol konsumierst.

Auch auf dem Fahrrad kann Dir nicht viel passieren, außer Du fährst so unsicher, dass Du das Fahrrad nicht mehr beherrschen kannst. In dem Fall, wird Dich die Polizei auffordern das Fahrrad zu schieben.

Problematisch wird es aber, wenn Du mehr als 1,6 Promille im Blut hast und mit dieser Promillezahl Fahrrad fährst.

Trift Dich die Polizei mit mehr als 1,6 Promille auf dem Fahrrad an, wird die Polizei ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage gegen Dich einleiten:


§ 316 Trunkenheit im Verkehr

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

(2)Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.


Das bedeutet für Dich, dass Dich die Polizei mit zur Dienststelle nimmt und dann eine Blutentnahme angeordnet wird. Die Kosten für die Blutentnahme die grundsätzlich durch einen Arzt durchgeführt wird,musst Du dann tragen.

Später wirst Du Dich dann vor Gericht vor einem Richter für die Tat verantworten müssen. Da gem. § 5 des Jugendgerichtsgesetzes gegen Dich keine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe verhängt werden darf, musst Du mit einer erzieherischen Maßnahme in Form von Sozialstunden rechnen.

Als Nebenfolge musst Du gem. § 69 und 69a StGB damit rechnen, dass Du eine Speere von mindestens 6 Monaten bis zu 5 Jahren verhängt wird, in denen Du keine Fahrerlaubnis erwerben darfst.

Soviel zu der strafrechtlichen Seite.

Von der versicherungstechnischen Seite kann die Fahrt unter Alkoholeinfluss (auch unter 1,6 Promille) dazu führen, dass Du bei einem Unfall keinen bzw. eher gesagt einen geringeren Schadensersatzanspruch gegenüber der Versicherung hast, da oftmals eine Mitschuld an dem Unfall anzurechnen ist.

Dann kommt noch die Sache mit dem Führerschein. Wenn Du mit über 1,6 Promille auf dem Fahrrad angetroffen wurdest, kann das dazu führen, dass Du bevor Du später einen Führerschein / Fahrerlaubnis erwerben kannst, die sogenannte MPU angeordnet wird, dessen Kosten bei ca. 400 Euro und mehr betragen kann und bei der man auch schnell durchfallen kann, so dass man diese ein zweites oder gar drittes mal wiederholen muss.

Schöne Grüße
TheGrow

Wenn du erwischt wirst, Kann es sein das deine Probezeit für den Führerschein verlängert werden, da du am Straßenverkehr teilnimmst :), Dazu würde kommen das du noch keine 16 Jahre alt bist und das Trinken von Alkohol sowieso nicht erlaubt ist, auch wenn deine Eltern dir es erlauben, da sie bei den Partys nicht als Aufsichtsperson dabei sind. WIe du socherlich weist muss immer eine Volljähriger Person dabei sein die dies Kontroliert

Du wirst Ärger bekommen! Bzw. deine Eltern sowie die Eltern deiner Freunde!

Im schlimmsten Fall wird (wenn das häufiger vorkommt) deinen Eltern das Sorgerecht entzogen und du wirst in ein Heim gesteckt (wie gesagt nicht beim ersten mal, aber wenn das häufiger vorkommt kann das passieren!)

Erstmal kriegste ärger dann bringen se dich wohl heim und deine eltern sagen dann denen das die es erlauben und dann ahste ne mündliche verwarnung :)

Aber in der regel sind die polizisten garnicht so arschiiis wie man immer denkt :)