Was passiert eigentlich, wenn ich Minderjährig bin und die Polizei mich dabei erwischt wie ich rauche oder hochprozentigen Alkohol trinke?

4 Antworten

Sie werden dich fragen, woher du das Zeug hast. Wo deine Eltern sind. Ob sie wissen, dass du rauchst/trinkst. Ob du nicht in der Schule sein müsstest oder zuhause (je nach Uhrzeit).

Dann werden sie deine Personalien aufnehmen, dich ermahnen und prüfen, ob und durch wen gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen wurde. Danach werden sie ihre weiteren Maßnahmen gestalten. Denkbar wäre ein Gespräch mit deinen Eltern.

Sonst passiert nichts.

Gruß S.

Die stellen zuerst mal Deine Personalien fest, dann werden die Dich nach Hause bringen und mit Deinen Eltern reden, die eine Geldstrafe bezahlen werden müssen. Ob Deine Eltern dann gewalttätig Dir gegenüber werden kann ich nicht sagen und vielleicht darfst Du das elterliche Zuhause dann für mehrere Tage nicht verlassen und je nachdem wird das Jugendamt eingeschaltet und eventuell kommt ein Gutachter, damit geprüft wird, ob Deine Eltern in der Lage sind ihre Aufsichtspflicht auch zu erfüllen. Vielleicht redet man sogar mit Deinen Lehrern. Es kommt sicherlich auf die Situation drauf an, doch die bringen Dich nach Hause oder eben halt direkt ins Krankenhaus, wenn Du z.B. auf Komasaufen stehst und Dich dabei groß fühlst, wenn Du Dich selber unter dem Applaus Deiner Freunde vergiftest. 

Deine Eltern werden ganz bestimmt ganz stolz auf Dich sein und damit prahlen, wieviel ihr Blag so saufen kann ohne umzukippen und dass die Bullen den sogar Zuhause abgeliefert haben und dann findet das obligatorische Schulterklopfen statt, weil der Nachwuchs eben toll ist.

Du machst schon Deine Weg oder wankst ihn eben! Prost und gut Schluck Junge - Du bist der beste....

Devkey  21.08.2017, 10:28

Du scheinst echt ahnung zu haben. Nicht

Welfenfee  21.08.2017, 12:14
@Devkey

Ich finde den Anblick von saufenden und rauchenden Jugendlichen oder gar Kindern in der Öffentlichkeit sehr schlimm. Wenn es nicht so schädlich für heranwachsende Menschen wäre zu rauchen und harten Alkohol zu trinken, dann wäre es nicht verboten und man würde sich über die Steuereinnahmen der Taschengelder freuen. 

Die Gehirne sind noch nicht voll entwickelt und sicher trinkt sich ein Jugendlicher schon mal einen über den Durst und nimmt dazu kein Wasser, doch es wird doch heute so dermaßen übertrieben und Alkohol ist ein Nervengift.

Die Quittungen gibt es meistens erst viel später, doch die Vergangenheit kann man nicht ändern. 

Hier werden ja sehr spannende Geschichten erzählt.

Ich kann aus Erfahrung sprechen was sie mit einem 16-jährigen machen:

1. wo hast du das her? (meine Antwort immer: gefunden.)

2. wie werden es dir einfach abnehmen.
(Bei Tabak machen sie oft gar nichts)

3. wenn dir dein Papa abgenommen wird können dass deine Eltern wieder auf dem Revier abholen.

4. fertig! Keine Sozialstunden, kein Verwarngeld, gar nichts!

TheJoschi2000  21.08.2017, 08:15

Tabak*

Hallo Nina09876,

als erstes währe mal zu klären, was das Jugendschutzgesetz überhaupt verbietet und wo dieses Verbot überhaupt gilt. Was steht als im entsprechenden Paragraphen?

§ 10 JuSchG - Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

  1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
  2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse

 Es gibt also schon einmal nur drei Örtlichkeiten an denen der § 10 des Jugendschutzgesetz greift:

  1. In Gaststätten,
  2. in Verkaufsstellen und
  3. in der Öffentlichkeit

Nur an diesen 3 Örtlichkeiten gilt das Verbot.

Aber was ist denn laut § 10 JSchG überhaupt verboten. Das sind nur die 2 folgenden Tätigkeiten:

  1. die Abgabe an den Jugendlichen und
  2. die Gestattung des Rauchens

Dieses Gesetz dient also nicht zur Bestrafung des Jugendlichen, sondern dient zu seinem Schutz.

Der Jugendliche selbst verstößt also weder mit dem Besitz, noch mit dem Rauchen oder dem Konsum gegen irgendwelche Gesetze.

Das Einziges was passieren kann ist, dass die Polizisten die Tabakwaren oder was Du auch immer geraucht hast sicherstellen. Den sichergestellten Gegenstand, egal ob Shisha, Tabak o.ä. können die Eltern dann von der Polizeidienststelle wieder abholen.

Mit einem Bußgeld müssen aber weder der Jugendliche, noch dessen Eltern rechnen.

Sollten die Polizisten aber dahinter kommen, dass dem Jugendlichen in einer Gaststätte oder einer Verkaufsstelle die Shisha oder Tabak verkauft wurde, droht dem Verkäufer ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.

Aber auch hier gilt, dass sich der Jugendliche selbst mit dem Kauf weder strafbar gemacht hat, noch eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. 

Schöne Grüße
TheGrow