Was darf die Polizei, was darf sie nicht-Alkohol-Kontrollen?

8 Antworten

Sie dürfen dich fragen ob du ein Alkoholtest machst, sagst du Nein, musst du mit auf die Dienststelle. Sagst du Ja, wird das vor Ort geregelt.

CraftingLJ 
Beitragsersteller
 08.02.2016, 10:35

Aber die ham ja kein Beweis ob ich Alkohol getrunken hab die wissen ja nich was in der flasche drin ist sie können einfach so weil se lust drafu haben n alkoholtest durch führen xD oder?

Vyled  08.02.2016, 10:45
@CraftingLJ

Ja dürfen Sie. Beweise brauchen sie ja nicht, wofür auch? Du hast ja im normalfall nichts zu befürchten und mal kurz Pusten kann doch jeder ;)

Hallo CraftingLJ,

weder verstoßen Kinder, noch Jugendliche gegen ein Gesetz, wenn sie Alkohol konsumieren.

Unter gewissen Umständen, haben aber Diejenigen, die Dir den Alkohol verkauft haben oder Dir das Trinken gestattet haben, eine Ordnungswidrigkeit begangen die mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld belegt werden kann.

Das Jugendschutzgesetzt sagt dazu folgendes:

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§ 9 Jugendschutzgesetz –  Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

  1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
  2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

  1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
  2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.

§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz“ in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken‐ oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.

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Aber wie Du dem Gesetz entnehmen kannst, steht dort nirgendwo geschrieben, dass es für den Jugendlichen selbst verboten ist Alkohol zu trinken.

Aber die Polizei gehört zu dem Personenkreis, die Dir

  1. in Gaststätten,
  2. in Verkaufsstellen oder
  3. in der Öffentlichkeit 

den Verzehr von Branntwein und branntweinhaltiger Getränke nicht gestatten dürfen.

Bier, Wein und ähnlicher Getränke kann Dir mit 16 keiner mehr verbieten, denn die sind ab 16 erlaubt.

Sehen die Polizisten aber, wie Du Branntwein und branntweinhaltige Getränke verzerrst müssen sie Dir den Verzerr verbieten.

Um zu verhindern, dass Du, sobald sie weg sind wieder Branntwein und branntweinhaltige Getränke verzerrst, dürfen sie Dir den Alkohol wegnehmen, den können dann Deine Eltern wieder abholen. Folgen hätte es aber nicht, wenn sie Dich mit Branntwein oder branntweinhaltiger Getränke erwischt hätten.

Zudem wäre es möglich, dass Dich die Polizei samt Deiner mitgeführten Sachen durchsucht um sicherzustellen, dass Du neben der Falsche die Du in der Hand hattest nicht noch weitere Flaschen dabei hast.

Einen Alkoholtest, dürfen die Polizisten bei Dir aber nicht durchführen, denn wie gesagt, Bier, Wein und ähnliche Getränke darfst Du ja verzerren.

Schöne Grüße
TheGrow

TheGrow  08.02.2016, 11:16

Lese gerade Du bist noch KEINE 16.

Dann müssen die Polizisten Dir den Verzerr jeglichen Alkohols verbieten und wenn sie Dich beim Verzerr erwischen dürfen sie den Alkohol sicherstellen.

Der Rest von dem was ich geschrieben habe hat weiterhin bestand, sprich Deine Eltern können den Alkohol wieder abholen, aber Folgen wie Bußgeld / Geldstrafe hat die Sache nicht.

Auch einen Alkoholtest dürfen sie nicht durchführen, denn der ist nur im Rahmen einer strafprozessualen Maßnahme, sprich nach einer Straftat zulässig und muss zudem von einem Richter angeordnet werden.

Aber ob Dich die Polizisten überhaupt kontrollieren, wenn Du aus einer normalen Falsche trinkst, halte ich für unwahrscheinlich

Ja klar...denke schon ich mein alkohol ist ja nicht ohne grund auf ein gewisses alter beschränkt.
Man sollte schon vorsichtig sein.
Aber mehr als eine verwahrnung oder ein brief an deine eltern wirds da nie geben.
Oder...?^^
Vllt antwortet ja noch jemand der mehr weiß

Das Jugendschutzgesetz (§ 9) sieht vor, dass alkoholische Getränke (wie Bier, Wein, Radler, Sekt usw.) an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben werden darf, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden (nennt sich rechtlich: absolutes Alkoholverbot). Folglich wird die Polizei tätig, wenn sie dich dabei erwischt. Vermutlich wird der Alkohol weggenommen und  vernichtet (polizeirechtliches Tätigwerden).

Es reicht bereits, dass sie dich beim Trinken sieht, ein Alkoholtest ist deshalb nicht erforderlich. Es gibt doch keine Promillegrenze, die erreicht werden muß, damit Jugendliche unter 16 Jahren beanstandet werden dürfen. Jeder Schluck ist für Jugendliche unter 16 Jahren grundsätzlich verboten (Ausnahme:  Begleitung durch eine personensorgeberechtigten Person).


Naja ein alkoholtest ist nur unter bestimmten voraussetzungen möglich.

Allerdings hat die Polizei dort einen Ermessensspielraum.
Besteht ein Verdacht, genügt dies.

Also würdest du nach Alkohol riechen, dürfen Sie einen alkoholtest anfordern.

Aber sie dürfen es nur so:

Schritt 1: Personalien aufnehmen

Schritt 2: bei Feststellung der Minderjährigkeit die Eltern anrufen.

Schritt 3: einen Alkoholtest mit deiner Zustimmung machen.

Solltest du ablehnen, gehts aufs Revier und es wird ein Bluttest gemacht.
Diesen musst du zustimmen bzw. wenn nicht, wird er trotzdem gemacht. Aber nur im Beisein des Erziehungsberechtigten.

Zur Faschingszeit sind auch stichprobenartige Kontrollen erlaubt.
Das heißt einfach Routine Kontrolle ohne dringenden Tatverdacht.

Also im Endeffekt ja^^

Sogar wenn du aus ner milchpackung alk säufst.