Was passiert wenn ich einen verursachten Schaden nicht bezahlen kann?

12 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo unabhängig vom tatsächlichen Blutalkohlwert zunächst einmal muss die Privathaftplichtversicherung Deiner Eltern für den Schaden einstehen. Inwieweit die Haftpflichtversicherung Dich in Regress nimmt ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. Falls eine Regressnahme erfolgt akzeptiert die Versicherung mit Sicherheit Ratenzahlungen Was mich ein wenig verwundert ist die genannte Schadenshöhe von exakt 1000,-. Zunächst muss der Geschädigte erst mal die Schadenshöhe beweisen. Gibt es ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt. Behinhaltet dieser die Mehrwertsteuer? Mehrwertsteuer muss vom Schadensverursacher nur dann bezahlt werden wenn die Reperatur auch tatsächlich ausgeführt wurde. Mein Tip: Die private Haftpflichtversicherung wehrt unberechtigt erhobene Forderungen (im eigenen Interesse) ab und hat hierfür eine eigene Rechtsabteilung.

Auf keinem Fall von Drohungen ins Bockshorn jagen lassen. Ein Zahlungsklage ist langwierig, der Kläger muss alle Behauptungen beweisen, außerdem muss er alle Kosten vorlegen. Da der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde liegt auch keine strafwürdige Sachbeschädigung vor. Inwieweit das Fahren unter Alkohol (und ab wieviel Promille) vermag ich nicht zu beurteilen.

Vercong15 
Beitragsersteller
 03.09.2013, 13:04

Vielen Dank für deine lange und ausführliche Antwort ... Nein es sind nicht genau 1000€... sondern 1040 € :D Der Geschädigte besitzt die Rechnung... Er hat das Auto bereits reparieren lassen

Das heißt also zusammengefasst das die Haftpflichversicherung zahlen muss, aber ich dann am ende raten bei ihr abzahlen muss... ist das richtig?

Schuldenhelfer  03.09.2013, 13:39
@Vercong15

Richtig, die Haftpflichtversicherung wird sich mit dem Geschädigten in Verbindung setzen und den Schaden zunächst einmal regeulieren. Ob und wenn ja in welcher Höhe die Versicherung Dich in Regress nicht steht nicht fest. Das hängt davon ab wie lange die Versicherung besteht welche Schäden bereits reguliert werden mussten und oft wie man mit dem Sachbearbeiter auskommt.

Ich sehe allerdings Probleme auf den Geschädigten zukommen. Er wird bei bereits durchgeführter Reparatur in Erklärungsnot kommen wenn er beweisen muss das der Schaden in dieser Höhe tatsächlich angefallen ist. Sobald Sie oder Ihre Versicherung die Schadenshöhe bestreitet ist ein Sachverständigengutachten erforderlich das den tatsächlichen Schaden beziffert. Wer sagt denn das mit der Reparatur nur der tatsächlich entstandene Schaden beseitigt wurde

Rede mit deinen Eltern. Vielleicht können sie dir das Geld leihen und du kannst es an den Wochenenden wie geplant abarbeiten und ihnen dann zurückgeben.

Für solche Fälle braucht man eine Haftpflichtversicherung. Vielleicht greift bei dir als Schüler auch noch die der Eltern. Aber das musst du mit ihnen klären. Auf lange Sicht rate ich dir zu einer eigenen. Die 40, 50 Euro im Jahr sollte man schon investieren.

Bevor es zu gerichtlichen Schritten kommt, solltest du auf jeden Fall versuchen, die Geschichte mit Hilfe deiner Eltern zu regeln.

Alles Gute!

  1. Las es aufjedenfall rechtliche Schritte eingehen!

Sonst könnte er nach den er das Geld erhalten hat die rechtlichen Schritte einleiten!

  1. 1.000€ für Tiefe Kratzer gibt es nirgendwo wenn da nur ein Teil vom Auto neu lackiert wird gibt es Vllt 500 Schaden..

  2. wenn du noch Schüler bist und noch kein Gehalt hast, oder auch wenn du einen geringen Gehalt hast kannst du es Vllt mit 20-50€ abbezahlen oder du machst Sozialistunden, der Gerichtsvollzieher kommt erst dann, WENN du überhaupt nicht zahlst (keine Raten gar nix)

Vercong15 
Beitragsersteller
 03.09.2013, 12:03

Der Kratzer geht über 2 Teile hinweg Wenn ich Sozialstunden machen würde, dann bedeutet das doch im Prinzip das der Staat den Schaden begleicht oder nicht?

PatrickLassan  03.09.2013, 12:08
@Vercong15

Wenn ich Sozialstunden machen würde, dann bedeutet das doch im Prinzip das der Staat den Schaden begleicht oder nicht?

Nein, das bedeutet es nicht. Das bedeutet, dass du eine Strafe bekommst für dein Verhalten. Mit dem Schadenersatz für den geschädigten Autobesitzer hat das nichts zu tun.

Übrigens: Das Wort 'gestriffen' gibt es nicht.

Vercong15 
Beitragsersteller
 03.09.2013, 12:17
@PatrickLassan

Es sind ja noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet, wegen dem Sachschaden.... Warum und für wen sollte ich dann Sozialstunden machen

PatrickLassan  03.09.2013, 13:57
@Vercong15

Du hast als erster Sozialstunden erwähnt, außerdem wirfst du Strafrecht (darunter fallen eventuelle Sozialstunden) und Zivilrecht (darunter fällt der Schadenersatz) durcheinander.

Du solltest abwarten und dich nicht von dem Vollpfosten ins Bockshorn jagen lassen. Für genau solche Fälle - unbeabsichtigt etwas kaputt gemacht - hat man doch die Haftpflichversicherung und du bist als Schüler ganz eindeutig über deine Eltern mitversichert. Was meint dein Unfallgegner eigentlich, wie lange das dauern würde, wenn er "rechtliche Schritte" einleitet? Allerdings solltet ihr ihn auch über den Zwischenstand auf dem laufenden halten, zwei Wochen ohne Nachricht von euch, das ihr euch kümmert, das wäre sehr unhöflich.

Vercong15 
Beitragsersteller
 03.09.2013, 11:59

Tja scheint wohl so das ich doch genauer werden muss xD ich hatte 1,4 Promille als ich das verursacht hab... dafür kommt bestimmt keine Versicherung auf Ich weis das das ewig dauern würde bis es zur Verhandlung kommen würde... Aber die Verhandlungskosten zahlt ja der "Verlierer"... Die Kosten will ich nicht auch noch am Hals haben

Du wirst wohl zahlen müssen. Aber wenn du als Schüler im Haushalt deiner Eletern lebst sollte die hoffentlich vorhandene Haftpflichtversicherung dafür einspringen.

Der Geschädigte kann soviele rechtliche Schritte einleiten, wie er will - schneller zu seinem Geld kommt er damit nicht. Wenn du glaubwürdig rüberbringen kannst, dass es dir nicht möglich ist, mehr als 100,- Euro im Monat abzuzahlen, dann muss er das hinnehmen. Einzig Zinsen können dafür meines Wissens verlangt werden.

Schlauberger303  03.09.2013, 12:06

Ergänzungen:

  • auch wenn der Schaden unter Alkoholeinfluss entstanden ist: informiere dich mal, ob die Versicherung nicht auch bei Fahrlässigkeit oder sogar grober Fahrlässigkeit zahlen muss. Es lag ja kein Vorsatz vor. Einzig problematisch könnte sein, dass du unter Alkoholeinfluss natürlich kein Fahrzeug im Straßenverkehr führen darfst.

  • Bevor dein Gegenüber dir mit dem Anwalt kommt sichere ihm im Falles des Selbstzahlens nachweislich zu, dass du bereit bist zu bezahlen. Ich glaube nicht, dass er rechtlich gesehen dann eine Chance hätte, dir Anwalts- oder Gerichtskosten aufzubrummen. Ganz davon ab sind die Gerichtskosten bei einem so "kleinen" Streitwert aber auch minimal.

Vercong15 
Beitragsersteller
 03.09.2013, 12:08
@Schlauberger303

Okay danke... Ich werd mich bei der Versicherung meiner Eltern informieren... Ja ich weis das ich nicht Fahrrad fahren hätte dürfen... Deswegen hab ich ja zusätzlich noch ne Anzeige am Hals. Aber das ist momentan mein geringeres Problem

Schlauberger303  03.09.2013, 12:37
@Vercong15

Ich hatte mich gerade noch mit jemandem darüber unterhalten, der sich noch besser auskennt. Folgendes:

lass dich von der Haftpflichversicherung keinesfalls abspeisen, denn die machen das ganz gerne mal. Haftpflichversicherungen sind auch bei grober Fahrlässigkeit wohl verpflichtet zu zahlen, sofern kein Vorsatz vorliegt (was er ja nicht tut).

Vercong15 
Beitragsersteller
 03.09.2013, 12:54
@Schlauberger303

Danke das du dich so sehr für mich informierst :) Okay ich werde mein bestes versuchen, aber was meinst du mit "sofern kein Vorsatz vorliegt" ?

Schlauberger303  03.09.2013, 13:34
@Vercong15

Naja wenn du eben nicht mutwillig vorhattest den Schaden zu verursachen ...

PatrickLassan  03.09.2013, 13:58
@Schlauberger303

Haftpflichversicherungen sind auch bei grober Fahrlässigkeit wohl verpflichtet zu zahlen, sofern kein Vorsatz vorliegt (was er ja nicht tut).

Auch bei Alkohol im Straßenverkehr?

Schlauberger303  03.09.2013, 14:13
@PatrickLassan

Naja, was ist an Alkohol im Straßenverkehr denn vorsätzlich. Soweit ich weiß ist das eben grob fahrlässig und von der Haftpflicht abgedeckt.

Anders würde es ggf. bei einer KFZ-Haftpflicht aussehen aber darum geht es ja nicht.