Was passiert wenn ein 13-jähriger eine Person tötet?
Man wird erst ab 14 strafrelevant. Was passiert dann mit dem 13-jährigen?
8 Antworten
Kommt erst mal darauf an, wie er die Person tötet und warum.
Von "gar nichts" (bei einem Unfall, der nicht vorhersehbar war) über psychiatrische Gutachten, "Erziehungshilfen" und Therapieauflagen bis hin zur Zwangseinweisung in eine geschlossene Kinder- und Jugendpsychiatrie/ ein Heim/ Betreutes Wohnen ist vieles möglich.
Es heißt übrigens "strafmündig"...
Unter 7 würde einen Kind nicht passieren, aber da es in diesen Fall um einen 13 Jährigen geht: Er kann sehr wohl zur Haftung gezogen werden. Wichtig ist dabei die SCHULDfähigkeit des Kindes. Wenn das Kind erkennen hätte können, das was es tat falsch ist, dann kann es verurteilt werden.
Was passiert wenn er vom Wahnsinn ergriffen wird und eben nicht weiß was er tut? Was dann?
Lässt sich dies beweisen?
Noch nie was von Strafmündigkeit gehört? 13-jährige können nicht bestraft7veruteilt werden.
Was meinst du mit Haftung? Bringst du vielleicht Strafrecht und Zivilrecht drucheinander?
Kinder können sehr wohl Haften, solange sie älter als 7 sind und Einsicht zeigen. Schlag's nach! Ich denk mir das nicht aus.
Haften ja, aber nicht strafrechtlich belangt werden. Also kein Urteil.
Siehste, Haften habe ich auch gesagt.
c: WENIGSTENS ETWAS STIMMT!
Strafrechtlich nIchts. Jedoch wird man ihn betreuen.
Vorsicht, das muss nicht sein.
Was muß nicht sein?
S.O. lass die Diskussion dahin verlangern, sollte es eine geben.
Wenn ein Kind einen Mord oder Totschlag begeht, dann ist das gesichert so.
steht genau so im Gesetz.
In welchem Gesetz steht was?
Ich denke je nach Tathergang kommt der Täter in psychische Behandlung.
Dann gehts in ein Geschlossenes Heim für schwererziehbare.
Die waren vor einiger Zeit mal im TV, weil Kinder da Tagelang auf Tische geschnallt wurden und so ^^, weil se nicht gehört haben.
RTL2 oder was?
Es werden in D keine Kinder auf einen Tisch geschnallt. Auch nicht in einem geschlossenen Heim.
Träum weiter! Nennen wir es einfach, ruhigstellen.
Auch das ist verboten und wird nicht praktiziert.
Das dürften nur Ärzte und keine Heimerzieher.
Ab dem 7. Geburtstag besteht eine zivilrechtliche Deliktfähigkeit, heißt es könnte zu Schadenersatz herangezogen werden, wenn es die Falschheit des Handelns grundsätzlich begreift (§§ 823, 828 BGB).
Aber strafrechtlich droht dem Kind trotzdem nichts, da die Strafmündigkeit erst mit Vollendung des 14. Lebensjahres beginnt (§ 19 StGB).